Landgericht Stuttgart weist Millionen-Klage gegen Porsche ab

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Ein Richterhammer (Symbolbild).
- pexels.com:

STUTTGART (dpa-AFX) - Im Streit um den Untergang des Autofrachters "Felicity Ace" hat das Landgericht Stuttgart eine Klage gegen den Sportwagenbauer Porsche AG abgewiesen. Die Kammer sei nach Durchführung der Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass ein Porsche Taycan Ursache des Brandes auf dem Autotransportschiff gewesen sei, teilte das Gericht mit. Den Klägerinnen stünden keine Schadenersatzansprüche zu.

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Geklagt hatten die Eigentümerin des Schiffes - eine japanische Reederei - und fünf Seekaskoversicherer. Sie forderten von Porsche knapp 30 Millionen Euro Schadenersatz. Ihrer Darstellung zufolge soll sich eine Lithium-Ionen-Batterie des E-Modells der Zuffenhausener selbst entzündet und so den Brand an Bord ausgelöst haben. Der Sport- und Geländewagenhersteller hatte die Vorwürfe bestritten und auch auf eine andere mögliche Brandursache verwiesen.

Im Zuge des Verfahrens wurde unter anderem ein Matrose vernommen. Die Entscheidung der Stuttgarter Richter vom 21. Mai ist nicht rechtskräftig. Ob die Klageseite Rechtsmittel einlegt, war zunächst nicht bekannt.

Frachter hatte 4.000 Neuwagen an Bord

Der rund 200 Meter lange Autofrachter "Felicity Ace" war im Februar 2022 von Emden in die USA unterwegs, als bei den Azoren im Atlantik auf ihm ein Feuer ausbrach. Die Besatzung wurde gerettet. Das Schiff sank später aber bei einem Abschleppversuch auf eine Tiefe von rund 3.000 Metern.

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An Bord hatte der Frachter fast 4.000 Autos - größtenteils Neuwagen von VW -Marken wie Audi, Bentley, Lamborghini, Seat und eben Porsche. Darunter waren auch mehr als 100 Elektroautos vom Typ Taycan.

Weiteres Verfahren in Braunschweig

Ein ähnliches Verfahren läuft aktuell auch in Braunschweig. Eine Entscheidung ist einem Gerichtssprecher zufolge noch nicht absehbar. Das dortige Verfahren richtet sich ebenfalls gegen Porsche - und gegen die Konzernlogistik von Volkswagen . Die Kläger fordern Schadenersatz im dreistelligen Millionenbereich. Die genaue Höhe ist strittig. Beide Klagen wurden im Frühjahr 2023 eingereicht./jwe/DP/stk


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