- Die EU plant, das Verbrenner-Aus ab 2035 zu kippen.
- Diese Entscheidung könnte die Autoindustrie negativ beeinflussen.
- Neuwagen sollen ab 2035 kein CO2 mehr ausstoßen dürfen.
- Turnaround-Chancen - 5 brandheiße Kandidaten für 2026! (hier klicken)
Schlecht für Klima und Autoindustrie
"Den Preis für eine eskalierende Klimakrise werden wir alle tragen müssen", mahnte die Co-Vorsitzende. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Fehleinschätzung träfen die Beschäftigten in der Automobilindustrie, deren Jobs dadurch unsicherer würden. "Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch und obwohl Europa derzeit hinterherhinkt, haben wir die Chance aufzuholen", sagte Dröge. Der wachsende Absatz von E-Autos und der schnelle Ausbau der Ladeinfrastruktur zeigten, dass der Markt in Schwung komme. "Wenn wir das aktuelle Momentum verspielen, überlassen wir China das Feld", kritisierte die Grünen-Politikerin.
Startdatum 2035
Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments hatten sich 2022 eigentlich darauf geeinigt, dass Neuwagen in der Europäischen Union ab 2035 im Betrieb kein klimaschädliches Kohlenstoffdioxid (CO2) mehr ausstoßen dürfen. Hintergrund sind sogenannte Flottengrenzwerte, die eigentlich eine Verringerung des CO2-Ausstoßes von neu zugelassenen Autos bis 2035 um 100 Prozent vorsehen.
Von dieser Vorgabe soll nach Angaben aus Kommissionskreisen nun Abstand genommen werden. Ausgestoßene Klimagase sollen durch andere Maßnahmen vollständig kompensiert werden. Vorgesehen sind Ausnahmen unter anderem für Plug-in-Hybride und E-Autos mit sogenannten Range-Extendern, bei denen kleine Verbrennungsmotoren die Reichweite erhöhen. Ob die Ausnahmen auch für klassische Benzin- und Dieselfahrzeuge gelten, war zunächst unklar./abc/DP/stk
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.