- UBS hat ihre Abwicklungsfähigkeit verbessert.
- Die Finma hat Fortschritte bei Hindernissen festgestellt.
- Ein Notfallplan muss besser in den Abwicklungsplan integriert werden.
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Beurteilt wurde die Abwicklungsfähigkeit per Ende 2024. Dabei stellte die Finma fest, dass die Bank weitere Fortschritte bei der Beseitigung von identifizierten Hindernissen gemacht habe. Insbesondere mit den Fusionen der Stammhäuser und Schweizer Einheiten der Credit Suisse und der UBS habe die neue Bankengruppe wesentliche Meilensteine erreicht.
Als globale systemrelevante Bank muss die UBS besondere Anforderungen zur Krisenplanung erfüllen. In diesem Zusammenhang erarbeitet die Finma für die Gruppe einen Abwicklungsplan und beurteilt jährlich die Abwicklungsfähigkeit der Bank. Die UBS erarbeitet zudem einen Stabilisierungs- und einen Notfallplan, die beide ebenfalls jährlich von der Aufsichtsbehörde beurteilt werden.
Der Stabilisierungsplan beschreibt laut Finma, mit welchen Maßnahmen die Bank sich im Fall einer Krise nachhaltig so stabilisieren will, dass sie ihre Geschäftstätigkeit ohne staatliche Eingriffe fortführen kann. Der Notfallplan zeigt auf, wie die systemrelevanten Funktionen aufrechterhalten werden sollen, falls die Stabilisierung nicht gelingt und eine Abwicklung scheitert.
Der Notfallplan der Großbank entspreche weitgehend den geltenden gesetzlichen Anforderungen, so die Finma weiter. Er müsse jedoch künftig besser in den Abwicklungsplan integriert werden können, und könne deshalb noch nicht als umsetzbar beurteilt werden. Angesichts der andauernden CS-Integration verzichtet die Finma wie bereits im Vorjahr indes auf eine Beurteilung des Stabilisierungsplans./ys/ra/AWP/jha
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