| SUSS MicroTec SE Garching b. München Absetzung Tagesordnungspunkt 10 von der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2026 In der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 der SUSS MicroTec SE für Mittwoch, den 3. Juni 2026, in München (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 21. April 2026, eindeutige Kennung des Ereignisses: SUSS260603GM) ist unter Punkt 10 der Tagesordnung die „Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung um eine zusätzliche Regelung zum Gerichtsstand“ vorgesehen. Vorstand und Aufsichtsrat der SUSS MicroTec SE haben beschlossen, den genannten Tagesordnungspunkt 10 von der Tagesordnung der auf den 3. Juni 2026 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung abzusetzen. Hintergrund ist, dass Vorstand und Aufsichtsrat das im Vorfeld der Hauptversammlung geäußerte Aktionärsfeedback zu dem Beschlussvorschlag berücksichtigt haben. Vorstand und Aufsichtsrat halten das mit dem Beschlussvorschlag verfolgte Anliegen, innergesellschaftliche Streitigkeiten, die deutschem Aktien- und Gesellschaftsrecht unterliegen, an einem sachnahen Forum am Sitz der Gesellschaft zu bündeln und dadurch Rechtssicherheit sowie Prozessökonomie im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu fördern, weiterhin für sachgerecht. Zugleich zeigt das aktuelle Stimmungsbild, dass für den Beschlussvorschlag derzeit noch keine hinreichend breite Unterstützung besteht. Vorstand und Aufsichtsrat haben daher entschieden, den Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 10 zurückzustellen und das Thema im weiteren Dialog mit den Aktionären erneut zu evaluieren. Die übrigen Tagesordnungspunkte der ordentlichen Hauptversammlung 2026 bleiben unverändert. Garching b. München, den 29. Mai 2026 SUSS MicroTec SE Vorstand und Aufsichtsrat |