Visuelle Darstellung von künstlicher Intelligenz.(Symbolbild)
Quelle: - ©unsplash.com:
Google
wallstreetONLINE Redaktion  | 
aufrufe Aufrufe: 437

KI-Markt kippt: Gemini 3 trifft Nvidia – 250 Milliarden Dollar Marktwert brechen zeitweise weg

Alphabet greift mit eigenen Chips an, Meta erwägt einen Wechsel, und Gemini 3 setzt neue Standards. Nvidia hat den größten Monatsrutsch seit 2022 erlebt und zeitweise 250 Milliarden US-Dollar an Börsenwert verloren.Der KI-Markt hat am Dienstag einen scharfen Bruch verzeichnet, dessen Zentrum Nvidia war. Die Aktie verlor zeitweise mehr als 250 Milliarden US-Dollar an Marktkapitalisierung, nachdem neue Berichte über Googles Chip-Ambitionen und die starke Resonanz auf das neue KI-Modell Gemini 3 die Marktführerschaft von Nvidia offen infrage stellten. Auslöser war ein Bericht, wonach Google mit Meta über den Verkauf maßgeschneiderter KI-Chips im Wert von "Milliarden von US-Dollar" verhandelt. …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen
play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Alphabet Inc A 328,57 $ Alphabet Inc A Chart +0,96%
Zugehörige Wertpapiere:
AMD Advanced Micro Devices Inc 203,14 $ AMD Advanced Micro Devices Inc Chart -0,75%
Zugehörige Wertpapiere:
Broadcom Inc 344,97 $ Broadcom Inc Chart +3,76%
Zugehörige Wertpapiere:
Nvidia Corp 184,86 $ Nvidia Corp Chart -0,10%
Zugehörige Wertpapiere:
Oracle Corp 170,96 € Oracle Corp Chart +5,04%
Zugehörige Wertpapiere:
Salesforce Inc 259,94 $ Salesforce Inc Chart -0,23%
Zugehörige Wertpapiere:
SoftBank Group Corp 24,20 € SoftBank Group Corp Chart +0,94%
Zugehörige Wertpapiere:

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend