wallstreetONLINE Redaktion  | 
aufrufe Aufrufe: 1348

Revolution oder Milliardengrab: Nvidias Einstieg ins Quantencomputing: Ist das der Durchbruch?

Nvidia plant, ein Forschungszentrum für Quantum Computing in Boston zu eröffnen. Kommt jetzt der Durchbruch für die bisher unprofitablen Tech-Visionäre?Der Einstieg eines sehr profitablen und erfolgreichen Unternehmens wie Nvidia, das zudem über gewaltige finanzielle Mittel verfügt, könnte ein wichtiger Schritt für die Quanten-Computer-Forschung darstellen. Hilft es womöglich auch der Nvidia-Aktie? Trotz der erheblichen Investitionen in das Quantencomputing und der zunehmenden Anzahl von Start-ups in diesem Sektor sind profitable Anwendungen noch weit entfernt. Die meisten Unternehmen in diesem Bereich verzeichnen weiterhin massive Verluste, und ein vollständig funktionsfähiger …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen
play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Alphabet Inc A 320,42 $ Alphabet Inc A Chart +0,88%
Zugehörige Wertpapiere:
D-Wave Quantum Systems Inc 27,05 $ D-Wave Quantum Systems Inc Chart -5,85%
Zugehörige Wertpapiere:
Honeywell Int. Inc 191,01 $ Honeywell International Inc Chart -0,63%
Zugehörige Wertpapiere:
Nvidia Corp 181,54 $ Nvidia Corp Chart -1,00%
Zugehörige Wertpapiere:
Quantum Computing Inc 12,885 $ Quantum Computing Inc Chart -5,12%
Zugehörige Wertpapiere:

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend