dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 712

AKTIEN IM FOKUS: LVMH und Kering profitieren von Hochstufung

FRANKFURT (dpa-AFX Broker) - Eine Hochstufung durch Morgan Stanley hat die laufende Erholung von LVMH und Kering (Kering Aktie) angetrieben. Das US-Haus hatte beide Aktie auf "Overweight" angehoben. LVMH gewannen im frühen Handel am Dienstag 1,5 Prozent, Kering legten um 2,3 Prozent zu.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hermès Int. SCA 2.171 € Hermès International SCA Chart +2,31%
Zugehörige Wertpapiere:
Kering SA 296,25 € Kering SA Chart +0,77%
Zugehörige Wertpapiere:
LVMH - Moet Hennessy Louis Vuitton. 627,40 € LVMH - Moet Hennessy Louis Vuitton SE Chart -0,88%
Zugehörige Wertpapiere:

Bei Kering setzte sich damit die starke Erholung seit den Jahrestiefs im April fort. Die Aktie hat sich seitdem nahezu verdoppelt. Nicht ganz so stark, aber ebenfalls deutlich ist die Entwicklung bei LVMH. Hier ging es seit den Jahrestiefs Ende Juni um 25 Prozent nach oben.

Noch sei es zu früh, um voll auf Luxus zu setzen, da die aktuelle "Katerphase" wohl bis 2026 anhalten werde, hieß es in der Branchenstudie von Morgan Stanley. Branchenkenner schätzten die mittelfristigen Aussichten für den Sektor aber so positiv ein, wie seit zwei bis drei Jahren nicht mehr.

Ausnahmen waren Hermes, die unter einer Abstufung durch Morgan Stanley auf "Equal-Weight" litten und um ein Prozent fielen./mf/mis


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend