Bislang haben Fluggäste auf Grundlage der EU-Verordnung 261/2004 ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro, nach Entfernung gestaffelt. Aktuell wird in Brüssel ein Vorschlag diskutiert, die Schwelle auf mindestens fünf Stunden, bei Fernflügen sogar auf zwölf Stunden anzuheben. Zuletzt hatte sich der Airline-Verband A4E, dem auch die Lufthansa (Lufthansa Aktie)
"Flugreisende müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass sie bei Flugausfall und Verspätung angemessen entschädigt werden. Die drohenden Änderungen der Fluggastrechte wären eine ziemliche Bruchlandung für die geltenden Rechte der Flugreisenden", sagt VZBV-Expertin Jutta Gurkmann. Die künftige Bundesregierung müsse sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, das bestehende Schutzniveau gesetzlich zu verankern und auszuweiten./ceb/DP/men
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