Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: Worthington Steel GmbH

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Ein Wärmekraftwerk (Symbolbild).
Ein Wärmekraftwerk (Symbolbild). © Alex_Wang1 / iStock / Getty Images Plus / Getty Images
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EQS-WpÜG: Worthington Steel GmbH / Angebot zum Erwerb

Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: Worthington

Steel GmbH

03.06.2026 / 12:10 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein

Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.


DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER GANZ NOCH

TEILWEISE ZUR VERÖFFENTLICHUNG VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON

ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG

ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN

DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen

Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Börsengesetzes

(BörsG)

Bieterin:

Worthington Steel GmbH

c/o Sitem Group

Graf-Zeppelin-Straße 29,

72202 Nagold

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der

Registernummer HR B 801625

Zielgesellschaft:

Klöckner & Co SE

Peter-Müller-Straße 24

40468 Düsseldorf

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der

Registernummer HR B 109982

WKN: KC0100 / ISIN: DE000KC01000

Die Worthington Steel GmbH (die "Bieterin"), eine hundertprozentige

mittelbare Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc., hat heute

entschieden, den Aktionären (die "Klöckner-Aktionäre") der Klöckner & Co SE

(die "Gesellschaft") im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots

(das "Delisting-Angebot") anzubieten, ihre auf den Namen lautenden

Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von

EUR 2,50 je Aktie (die "Klöckner-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin

beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 11,00 je Klöckner-Aktie

anzubieten.

Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.

Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen

englischen Übersetzung), die die detaillierten Bedingungen des

Delisting-Angebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen

enthält, wird von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") auf der Internetseite der Bieterin

http://strong-for-good.com/ veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt eine

Bekanntmachung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger.

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner-Aktien dar. Die

Bedingungen und weitere das Delisting-Angebot der Bieterin an die Aktionäre

der Gesellschaft betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage

dargelegt, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin

veröffentlicht werden wird. Inhabern von Klöckner-Aktien wird dringend

empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf

die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren

Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes ("BörsG")

und des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") und bestimmter

wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die

"Vereinigten Staaten" oder "U.S.") unterbreitet. Das Übernahmeangebot wird

nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen einer anderen

Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten

Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend sind außerhalb der

Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar)

keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das

Angebot erfolgt, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von

Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze

einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der

Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der

in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den

zuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender Befreiungen wird kein

Delisting-Erwerbsangebots direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung

unterbreitet, in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht

darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer

Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das

Delisting-Angebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder

verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien in

anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich

erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder

Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien abschließen, sofern dies

außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren

deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Käufe

können entweder auf dem freien Markt zu aktuellen Preisen oder in privaten

Transaktionen zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über

entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl

der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten oder

vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer

Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen

relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.

Das mit dieser Mitteilung angekündigte Delisting-Angebot bezieht sich auf

Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen

Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung eines solchen

Angebots, die sich in einigen wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten

Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle,

auch in der Angebotsunterlage, enthaltenen Finanzinformationen über die

Bieterin und die Gesellschaft werden nach den in der Bundesrepublik

Deutschland geltenden Vorschriften und nicht nach den in den Vereinigten

Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt; sie sind

daher möglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich

auf U.S.-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen

Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das

Delisting-Angebot wird keinem Prüfungs- oder Registrierungsverfahren einer

Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands unterworfen und wurde von

keiner Wertpapieraufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.

Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den

Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Delisting-Angebot im

Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein

ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des

Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen

Fassung (der "U.S. Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section

12 des U.S. Exchange Act registriert sind, und dass die Gesellschaft nicht

den regelmäßigen Berichtspflichten nach dem U.S. Exchange Act unterliegt und

keine Berichte bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der "SEC")

einreichen muss und dies auch nicht tut. Das Delisting-Angebot wird in den

Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des U.S. Exchange

Act, vorbehaltlich der Ausnahmeregelung von Rule 14d-1(d) des U.S. Exchange

Act, für ein Tier II Übernahmeangebot durchgeführt und unterliegt

grundsätzlich den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und Verfahren der

Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Zeitplans für das

Erwerbsangebot, der Abwicklungsverfahren, des Rücktritts, des Verzichts auf

Bedingungen und des Zeitpunkts der Zahlungen, die sich von denen der

Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Delisting-Angebot wird den in den

Vereinigten Staaten ansässigen Aktionären der Gesellschaft zu denselben

Bedingungen unterbreitet wie allen anderen Aktionären der Gesellschaft,

denen ein Angebot unterbreitet wird. Alle Informationsdokumente,

einschließlich dieser Mitteilung, werden an die US-Aktionäre in einer Weise

verteilt, die mit der Methode vergleichbar ist, mit der diese Dokumente den

anderen Aktionären des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. Soweit

das Erwerbsangebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten

unterliegt, gelten diese Gesetze nur für Klöckner-Aktionäre in den

Vereinigten Staaten, und keine andere Person hat irgendwelche Ansprüche nach

diesen Gesetzen.

Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des geplanten

Delisting-Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen

der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für

Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als

Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang

mit dem Delisting-Angebot nach dem U.S. Exchange Act (oder anderen ihnen

bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und die

Gesellschaft außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in

der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind und ihre jeweiligen

Führungskräfte oder Organmitglieder außerhalb der Vereinigten Staaten (oder

der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind.

Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen

Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-US-Gericht wegen Verstößen

gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, ein

nicht-US-Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem

Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält Aussagen, die, soweit sie nicht auf historischen

Fakten beruhen, "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, einschließlich

zukunftsgerichteter Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation

Reform Act von 1995. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen, sind

jedoch nicht beschränkt auf, Aussagen zu den Plänen, Zielen, Erwartungen und

Absichten von Worthington Steel und Klöckner in Bezug auf die Übernahme und

deren Vorteile, die erwarteten Ergebnisse der geplanten Übernahme,

einschließlich geschätzter Kosten-, Betriebs- und Handelssynergien sowie des

Zeitrahmens zur Realisierung solcher Synergien, die Auswirkungen auf das

Ergebnis von Worthington Steel, die erwartete

Pro-forma-Nettoverschuldungsquote von Worthington Steel nach der Transaktion

sowie die Ziele für die Nettoverschuldungsquote nach der Transaktion, den

erwarteten Zeitrahmen für den Abschluss der Übernahme und andere Aussagen,

die keine historischen oder gegenwärtigen Tatsachen darstellen und durch

Begriffe wie ""erwartet", "glaubt", "ist der Ansicht", "versucht",

"schätzt", "beabsichtigt", "plant", "geht davon aus", "kann", "wird",

"sollte" und "zielt" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet sind.

Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Absichten, Annahmen

oder Erwartungen und beinhalten Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen

können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen

zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen.

Faktoren, die dazu führen könnten, dass die Ergebnisse wesentlich von den

gegenwärtigen Erwartungen abweichen, umfassen, sind jedoch nicht beschränkt

auf, Risiken und Ungewissheiten in Bezug auf die jeweiligen Geschäfte von

Worthington Steel und Klöckner sowie die geplante Übernahme, und die

tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich abweichen. Diese Risiken und

Ungewissheiten umfassen unter anderem (i) die Fähigkeit der Parteien, die

geplante Übernahme zu den erwarteten Bedingungen und im vorgesehenen

Zeitrahmen erfolgreich abzuschließen, einschließlich der Einholung der

erforderlichen behördlichen Genehmigungen, (ii) die

Finanzierungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Übernahme, (iii) die

potenziellen Auswirkungen der Ankündigung oder des Vollzugs der geplanten

Übernahme auf die Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und anderen Dritten,

und (iv) die weiteren Faktoren, die in den bei der SEC eingereichten

Berichten von Worthington Steel aufgeführt sind, einschließlich des jüngsten

Jahresberichts auf Formblatt 10-K und der nachfolgenden Quartalsberichte auf

Formblatt 10-Q unter der Überschrift "Risk Factors" sowie der anderen in den

SEC-Einreichungen von Worthington Steel erörterten Risiken. Darüber hinaus

beruhen diese Aussagen auf Annahmen, die sich ändern können. Es kann nicht

ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam

handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu

veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen

nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der noch zu

veröffentlichenden Angebotsunterlage ändern werden.

Stuttgart, 3. Juni 2026

Worthington Steel GmbH

Ende der WpÜG-Mitteilung


03.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=68266ae1-5ea8-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de


Sprache: Deutsch

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,

Stuttgart, Tradegate BSX / Regulated Market in Frankfurt

(Prime Standard); Regulated Unofficial Market in

Dusseldorf, Hamburg, Hanover, Munich, Stuttgart, Tradegate

BSX

Ende der Mitteilung EQS News-Service


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