EQS-Adhoc: K+S Aktiengesellschaft: K+S plant Ausgabe von Wandelanleihen im Nennwert von etwa 300 Mio. EUR mit Endfälligkeit in 2031 (deutsch)

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K+S-Unternehmensleitung in Kassel
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K+S Aktiengesellschaft: K+S plant Ausgabe von Wandelanleihen im Nennwert von etwa 300 Mio. EUR mit Endfälligkeit in 2031

EQS-Ad-hoc: K+S Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen /

Sonstige

K+S Aktiengesellschaft: K+S plant Ausgabe von Wandelanleihen im Nennwert von

etwa 300 Mio. EUR mit Endfälligkeit in 2031

09.06.2026 / 07:49 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER FREIGABE IN DEN ODER IN DIE

VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, KANADA ODER SÜDAFRIKA

ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER, ODER AN PERSONEN IN EINER

RECHTSORDNUNG, AN DIE EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER

FREIGABE NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT

VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

Der Vorstand der K+S Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") hat heute mit

Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unbesicherte und nicht nachrangige

Wandelanleihen im Gesamtnennbetrag von etwa 300 Mio. EUR, ISIN: DE000A460GW7

mit Endfälligkeit in 2031 (die "Anleihen") zu begeben. Die Anleihen werden

in bis zu 17,91 Millionen neue und/oder bestehende, auf den Namen lautende

Stückaktien ohne Nennwert der Gesellschaft (die "Stammaktien") wandelbar

sein. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft auf den

Bezug der Anleihen ist ausgeschlossen.

Die Anleihen werden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens

ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen

außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Regulation S des U.S.

Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung, im Rahmen einer

Privatplatzierung (das "Angebot") angeboten.

Die Anleihen werden voraussichtlich mit einem Zinssatz zwischen 0,375% und

0,875% p.a. verzinst, zahlbar halbjährlich nachträglich.

Der anfängliche Wandlungspreis wird voraussichtlich mit einer

Wandlungsprämie von 30% bis 35% über dem Referenzaktienkurs festgesetzt (dem

volumengewichteten Kurs der Stammaktie auf XETRA zwischen dem Beginn der

Platzierung und der Preissetzung des Angebots am 9. Juni 2026).

Die Gesellschaft wird berechtigt sein, die Anleihen zum Nennbetrag

(zuzüglich aufgelaufener Zinsen) zurückzuzahlen, (i) wenn am oder nach dem

26. Juli 2029 zu irgendeinem Zeitpunkt der Kurs der Gesellschaft 130% des

dann geltenden Wandlungspreises erreicht oder übersteigt oder (ii) wenn zu

irgendeinem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der Anleihen auf 20% oder weniger

des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags gefallen ist.

Die endgültigen Bedingungen der Anleihen werden voraussichtlich im Laufe des

Tages durch eine separate Pressemitteilung bekanntgegeben. Die Abwicklung

der Anleihen wird voraussichtlich am oder um den 16. Juni 2026 (das

"Ausgabedatum") erfolgen. Nach der Abwicklung der Anleihen beabsichtigt die

Gesellschaft, die Einbeziehung der Anleihen in den Freiverkehr der

Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Begebung der

Anleihen zur Finanzierung der kürzlich angekündigten Akquisition des

Salzgeschäfts von Qemetica und allgemeine Geschäftszwecke zu verwenden sowie

ihre Finanzierungsstruktur zu optimieren.

Im Rahmen des Angebots hat die K+S Aktiengesellschaft einer Lock-up Periode

zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Ausgabedatum endet, vorbehaltlich

üblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators.

Ihr Ansprechpartner

Investor Relations:

Julia Bock, CFA

Telefon: +49 561 9301-1009

julia.bock@k-plus-s.com

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen

Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),

Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in

der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Freigabe rechtswidrig

wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung,

Verbreitung oder Freigabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmten

Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz

dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten

sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber

hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,

Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung

dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der

Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Diese

Bekanntmachung wurde nicht von der Frankfurter Wertpapierbörse gebilligt.

Die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Anleihen und die im

Falle einer Wandlung zu liefernden Stammaktien sind nicht, und werden auch

zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils

gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer

Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen

Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt

noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet,

übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert

werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den

Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um

eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden

Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der

Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act

unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.

Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen

Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen

US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der

vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten

Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder

einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Dieses Dokument und das Angebot richten sich, sofern es in Mitgliedstaaten

des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") (jeweils ein "Mitgliedstaat") und

im Vereinigten Königreich ("UK") unterbreitet wird, ausschließlich an

Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den

Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren

Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist (die

"Prospektverordnung"), bzw. der Public Offers and Admissions to Trading

Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede Person in

einem Mitgliedstaat oder in UK, die erstmals Anleihen erwirbt oder der ein

Angebot von Anleihen unterbreitet wird, sowie gegebenenfalls Fonds, in deren

Namen eine solche Person die Anleihen erwirbt, die in einem Mitgliedstaat

oder in UK ansässig sind, gelten als zugesichert, anerkannt und zugestimmt

habend, dass sie ein Qualifizierter Anleger sind.

Darüber hinaus wird dieses Dokument in UK ausschließlich an folgende

Personen verteilt und richtet sich ausschließlich an (i) Personen, die über

berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen und unter Artikel

19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)

Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order") fallen, (ii)

vermögende Körperschaften (high net worth entities), die unter Artikel 49(2)

der Order fallen, und (iii) Personen, an die dieses Dokument anderweitig

rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden darf (alle diese Personen zusammen

als "relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere stehen ausschließlich

relevanten Personen zur Verfügung, und jede Einladung, jedes Angebot oder

jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb

solcher Wertpapiere wird ausschließlich mit relevanten Personen eingegangen.

Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der

Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf

verlassen.

MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens

des Herstellers gemäß: (a) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen

Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils

geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) den Artikeln 9 und 10 der Delegierten

Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)

den nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die

"MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher

Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen),

die ein "Hersteller" (im Sinne der

MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen) andernfalls diesbezüglich

unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Anleihen zu

dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen

ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden im Sinne

der MiFID II umfasst; und (ii) alle Vertriebskanäle für den Vertrieb der

Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind.

Jede Person, die anschließend die Anleihen anbietet, verkauft oder empfiehlt

(ein "Vertriebsunternehmen"), sollte die Zielmarktbestimmung des Herstellers

berücksichtigen; ein der MiFID II unterliegendes Vertriebsunternehmen ist

jedoch für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbestimmung in Bezug auf

die Anleihen verantwortlich (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der

Zielmarktbestimmung des Herstellers) und für die Festlegung geeigneter

Vertriebskanäle.

Die Zielmarktbestimmung lässt die Anforderungen etwaiger vertraglicher oder

gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit einem Angebot der

Wertpapiere unberührt. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung stellt

weder (a) eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung im Sinne der MiFID

II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern

dar, in die Anleihen zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige

Maßnahmen in Bezug auf die Anleihen zu ergreifen.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen

Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt, und sollten

Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen

auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke

dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines

(oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im

Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der MiFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der

Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden Fassung, die

"Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als

professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 der MiFID II

gilt; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne der

Prospektverordnung. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt gemäß der

Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der jeweils geltenden oder ersetzten

Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") für das Angebot oder den Verkauf der

Anleihen oder deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR

erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder

deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR nach der

PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf, zum Vertrieb oder zur

sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger in UK bestimmt, und sollten

Kleinanlegern im UK nicht angeboten, nicht an diese verkauft, nicht an diese

vertrieben und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt

werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger

eine Person, die eines (oder beide) der folgenden Kriterien erfüllt (i) kein

professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der

Verordnung (EU) Nr. 600/2014, soweit sie kraft des European Union

(Withdrawal) Act 2018 (das "EUWA") Bestandteil des nationalen Rechts ist,

oder (ii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Absatz 15 des Anhangs 1

der POATRs. Folglich besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem

FCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen

Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der

Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK.

Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb

der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK

gemäß dem DISC oder den Consumer Composite Investments (Designated

Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist.

Kontakt:

Investor Relations:

Julia Bock, CFA

Telefon: +49 561 9301-1009

julia.bock@k-plus-s.com

Ende der Insiderinformation


09.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=c8c320d6-63bf-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de


Sprache: Deutsch

Unternehmen: K+S Aktiengesellschaft

Bertha-von-Suttner-Str. 7

34131 Kassel

Deutschland

Telefon: +49 561 9301 0

Fax: +49 561 9301 2425

E-Mail: investor-relations@k-plus-s.com

Internet: www.k-plus-s.com

ISIN: DE000KSAG888

WKN: KSAG88

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime

Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,

Tradegate BSX

EQS News ID: 2341834

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Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

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