| EQS-Ad-hoc: Gerresheimer AG / Schlagwort(e): Geschäftszahlen / Gesamtjahr/Geschäftszahlen / Halbjahr Gerresheimer AG: BaFin kündigt Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die Einleitung einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025 an 25.02.2026 / 19:05 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Gerresheimer AG: BaFin kündigt Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die Einleitung einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025 an Düsseldorf, 25. Februar 2026. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Gerresheimer AG (ISIN: DE000A0LD6E6, "Gerresheimer") mitgeteilt, dass sie beabsichtigt,
Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 Grund für die Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2024 vom 1.12.2023 bis zum 30.11.2024 sind laut BaFin „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass
Die Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies betreffen die Sensile Medical AG, Olten, Schweiz. Gerresheimer hatte am 10. Februar 2026 mitgeteilt, dass im Konzernabschluss 2025 nicht-zahlungswirksame Wertminderungen in Höhe von rund 220 bis 240 Mio. EUR erwartet werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Wertminderungen auf Technologie- und Entwicklungsprojekte der Sensile Medical AG, Olten, und unter anderem um Wertminderungen von Vermögenswerten der Gerresheimer Moulded Glass Chicago Inc., Chicago.
Einleitung Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025 Grund für die Prüfung des Konzernzwischenabschlusses und des zugehörigen Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1.12.2024 bis zum 31.05.2025 (Halbjahresfinanzbericht) sind laut BaFin „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass
Die Gesellschaft hat im Halbjahresfinanzbericht 2025 die Risiken aus Akquisitionen, Desinvestitionen und Kooperationen sowie das Liquiditätsrisiko unverändert zum Konzernabschluss 2024 als gering eingestuft. Die BaFin sieht Anhaltspunkte, dass die Aufrechterhaltung der Risikoeinstufung nicht mehr angemessen war. Bei der Erfassung von Umsatzerlösen und -kosten im Zusammenhang mit Bill-and-Hold-Vereinbarungen beabsichtig die BaFin auch im Halbjahresfinanzbericht 2025 zu prüfen, ob diese Umsätze bereits zum Halbjahr 2025 oder erst zu einem späteren Zeitpunkt hätten erfasst werden dürfen. Damit im Zusammenhang steht die Bilanzierung von Vorräten zum Bilanzstichtag 31.05.2025. Die Gesellschaft hatte am 22. Dezember 2025 bereits mitgeteilt, Umsätze aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen umfassend zu korrigieren, im Konzernabschluss 2025 keine Umsätze aus neuen Bill-and-Hold-Vereinbarungen zu berücksichtigen und auch zukünftig auf diese Praxis zu verzichten. Außerdem hatte die Gesellschaft mitgeteilt, auch in den folgenden unterjährigen Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2026 die Erfassung von Umsatzerlösen aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen durch die Anpassung der Vorjahreswerte zu korrigieren. Gerresheimer geht davon aus, dass die BaFin die angekündigte Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die anlassbezogene Prüfung des Zwischenabschlusses für das 1. Halbjahr 2025 einleiten wird. Die Gesellschaft wird mit der BaFin im Rahmen der Prüfungen weiterhin vollumfänglich kooperieren, um die Sachverhalte transparent zu klären. _______________________ Ende der Insiderinformation Kontakt Gerresheimer AG Investor Relations Guido Pickert Vice President Investor Relations T +49 211 6181 220 gerresheimer.ir@gerresheimer.com
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