Alle Kleingläubiger müssen bis dahin "in voller Höhe" befriedigt und ein Nachweis über die Zahlungen vorgelegt werden. "Wird diese Frist nicht eingehalten, wird über die Nord Stream 2 AG ohne Ansetzung einer Nachfrist der Konkurs eröffnet", teilte das Kantonsgericht mit. In Deutschland entspricht das einem Insolvenzverfahren.
Pipeline nie in Betrieb
Die Nord Stream 2 AG gehört dem russischen Gazprom
Einer der beiden Röhrenstränge wurde bei einem Anschlag Anfang September 2022 zerstört, ebenso wie die beiden Stränge der bereits in Betrieb genommenen Nord-Stream-1-Pipeline.
Das Unternehmen Transliq als Sachwalter hatte Gläubigern im November einen Nachlassvertrag vorgelegt. Die nötige Einigung mit den Gläubigern darüber blieb aber bislang aus. Bei Nachlassvertrag und Konkurs müssen Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen verzichten. Ein Nachlassvertrag ist verglichen mit einem Konkurs aber für Unternehmen und Gläubiger rechtlich vorteilhafter./oe/DP/men
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