Weißes E-Auto, das sich bei der Aufladung seines Akkus befindet. (Symbolbild)
Quelle: - ©iStock:
Google
EQS  | 
aufrufe Aufrufe: 311

EQS-Adhoc: fox e-mobility AG: Wiederaufnahme des Börsenhandels – Keine Anfechtung der Kapitalbeschlüsse – Rechtsmittel gegen Konkurseröffnung bei der Schweizer Tochtergesellschaft

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
fox e-mobility AG 0,45 € fox e-mobility AG Chart +11,9%
Zugehörige Wertpapiere:

EQS-Ad-hoc: fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Sonstiges fox e-mobility AG: Wiederaufnahme des Börsenhandels – Keine Anfechtung der Kapitalbeschlüsse – Rechtsmittel gegen Konkurseröffnung bei der Schweizer Tochtergesellschaft 09.04.2025 / 11:26 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Wiederaufnahme des Börsenhandels - Keine Anfechtung der Kapitalbeschlüsse - Rechtsmittel gegen Konkurseröffnung bei der Schweizer Tochtergesellschaft 

Die Geschäftsführung der Börse Düsseldorf hat heute die am 3.2.2025 verfügte Handelsaussetzung in Aktien der fox e-mobility AG (ISIN: DE000A3EX222) aufgehoben.

Die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31.1.2025 gefassten Beschlüsse zur Kapitalherabsetzung und den erforderlichen Kapitalerhöhungen sind nicht angefochten worden. Die gesetzliche Anfechtungsfrist ist abgelaufen. Der Detailplan für die zur Fortführung der Gesellschaft erforderliche Umsetzung der Kapitalmassnahmen wird bis zum 14.4.2025 vom Vorstand mitgeteilt werden.

Die Gesellschaft hält direkt und indirekt über die Tochtergesellschaft Fox Automotive Switzerland AG i.L. („Fox Schweiz“) aktuell insgesamt noch 1.961.150 eigene Aktien

Die Kursaussetzung sowie die in der Hauptversammlung am 31.1.2025 erklärten Widersprüche hatten die Werthaltigkeit der Patronatserklärung der Gesellschaft gegenüber der Fox Schweiz in Frage gestellt und das Kantonsgericht am 19.2.2025 dazu veranlasst, im provisorischen Nachlassverfahren den Konkurs der Tochtergesellschaft zu eröffnen. Der Verwaltungsrat hat Rechtsmittel zum Obergericht eingelegt. In einer Zwischenentscheidung hat das Obergericht die Vollstreckung des Konkurses durch das Konkursamt einstweilen bis zur im April erwarteten Entscheidung über die gesamte Beschwerde untersagt. Damit sind die Patent, Marken, Designrechte und sonstiges Intellectual Property zunächst weiterhin in der Fox Schweiz.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ende der Insiderinformation

09.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: fox e-mobility AG
Königsallee 61
40215 Düsseldorf
Deutschland
Internet: www.fox-em.com
ISIN: DE000A3EX222
WKN: A3EX22
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg
EQS News ID: 2113756
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2113756  09.04.2025 CET/CEST


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend