EQS-HV: Elmos Semiconductor SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2026 in Leverkusen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Elmos Semiconductor SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Elmos Semiconductor SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2026 in Leverkusen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 07.07.2026 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Elmos Semiconductor SE Leverkusen Eindeutige Kennung: fb47d00f6e70f111b55cfe84dc16f165 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

am Dienstag, den 18. August 2026 um 10:00 Uhr MESZ findet eine außerordentliche Hauptversammlung der Elmos Semiconductor SE statt.

Der Vorstand hat gemäß § 12 Abs. 5 der Satzung der Elmos Semiconductor SE beschlossen, dass die Hauptversammlung als

virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG)1  

stattfindet, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich im Wege elektronischer Kommunikation über das passwortgeschützte InvestorPortal unter der Internetadresse

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise die Versammlung verfolgen sowie ihre Aktionärsrechte ausüben. Der Zugang zum InvestorPortal erfolgt durch Eingabe der hierfür dem Aktionär oder dessen Bevollmächtigten nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung mitgeteilten erforderlichen Zugangsdaten bestehend aus einer Anmeldebestätigungs-Nr. und eines Internet-Zugangscodes (Passwort).

Darüber hinaus kann auf Anordnung des Versammlungsleiters am 18. August 2026 ab 10:00 Uhr MESZ die Hauptversammlung in wesentlichen Teilen live im Internet unter der Internetadresse

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

auch für die interessierte Öffentlichkeit übertragen werden, ohne dass hierzu Zugangsdaten benötigt werden.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich über elektronische Briefwahl oder Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes lautet Werkstättenstraße 18, 51379 Leverkusen. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung.

Weitere Angaben und Hinweise finden sich im Anschluss an die Tagesordnung und den weiteren Informationen zu Tagesordnungspunkten.

1 Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des Handelsgesetzbuches (HGB) und des AktG, finden auf die Elmos Semiconductor SE aufgrund der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.

TAGESORDNUNG

Tagesordnungspunkt 1 Wahlen zum Aufsichtsrat für die Restlaufzeit der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats

Herr Prof. Dr. Günter Zimmer (Ehrenvorsitzender auf Lebenszeit und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) und Herr Dr. Klaus Weyer (Vorsitzender des Aufsichtsrats) haben jeweils ihr Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats zum Ablauf des 31. Dezember 2026 niedergelegt. Damit wird der Ende Februar 2026 eingeleitete Generationenwechsel im Aufsichtsrat abgeschlossen.

Der Aufsichtsrat der Elmos Semiconductor SE setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen; vier der Mitglieder sind durch die Anteilseigner und zwei als Vertreter der Arbeitnehmer zu bestellen (Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 21 Abs. 3 SEBG, Vereinbarung über die Beteiligung der Mitarbeiter in der Elmos Semiconductor SE zwischen der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und dem Besonderen Verhandlungsgremium der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft vom 30. September 2019 (Beteiligungsvereinbarung) und § 7 Abs. 1 der Satzung der Elmos Semiconductor SE).

Um den Aufsichtsrat zeitnah satzungsgemäß zu besetzen, wird eine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung vorgeschlagen.

Bei der Wahl eines ausgeschiedenen Mitglieds anstelle eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt die Wahl für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds (§ 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft).

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Elmos Semiconductor SE mit Wirkung ab Beginn des 1. Januar 2027 für die Restlaufzeit der ausgeschiedenen Mitglieder, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 entscheidet, längstens jedoch bis zum 20. Mai 2027, zu wählen:

1.1

Dr. Hans Diekmann, Rechtsanwalt, wohnhaft in Düsseldorf und

1.2

Dr. Christian Klaiber, Geschäftsführer, wohnhaft in Langenargen.

Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.

Tagesordnungspunkt 2 Neuwahl des Aufsichtsrats für die im Mai 2027 beginnende Amtsperiode

Die Amtsperiode der Mitglieder des Aufsichtsrats (einschließlich der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Mitglieder des Aufsichtsrats) endet spätestens am 20. Mai 2027. Um eine kontinuierliche Arbeit des Aufsichtsrats für die nächsten Jahre sicherstellen zu können, soll eine Neuwahl des Aufsichtsrats für die im Mai 2027 beginnende Amtsperiode bereits jetzt erfolgen. Damit wird auch sichergestellt, dass es bei einer Hauptversammlung der Gesellschaft nach dem 20. Mai 2027, d.h. nach Ablauf der jetzigen Amtszeit, keine Vakanz im Aufsichtsrat der Gesellschaft gibt.

Eine Wiederbestellung ist zulässig (vgl. Art. 46 Abs. 2 SE-VO, § 7 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft).

Der Aufsichtsrat der Elmos Semiconductor SE setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen; vier der Mitglieder sind durch die Anteilseigner und zwei als Vertreter der Arbeitnehmer zu bestellen (Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 21 Abs. 3 SEBG, Vereinbarung über die Beteiligung der Mitarbeiter in der Elmos Semiconductor SE zwischen der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und dem Besonderen Verhandlungsgremium der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft vom 30. September 2019 (Beteiligungsvereinbarung) und § 7 Abs. 1 der Satzung der Elmos Semiconductor SE).

Der Wahlvorschlag berücksichtigt, dass die Restlaufzeit der Mitglieder des Aufsichtsrats bis Mai 2027 und die ab Mai 2027 beginnende Amtszeit zusammen insgesamt nicht länger sein sollten als die gesetzlich und satzungsmäßig mögliche Laufzeit ist, d.h. nicht länger als sechs Jahre (Art. 46 Abs. 1 SE-VO, § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft).

Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat vor, die nachfolgend unter 2.1 bis 2.4 genannten Personen als Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Elmos Semiconductor SE jeweils mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026 entscheidet, spätestens jedoch ab dem 21. Mai 2027, und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Amtszeit endet spätestens jedoch mit Ablauf des 17. August 2032:

2.1

Herrn Tobias Weyer, selbstständiger Berater, wohnhaft in Schwerte,

2.2

Herrn Guido Meyer, Berater, wohnhaft in Schwerte,

2.3

Dr. Hans Diekmann, Rechtsanwalt, wohnhaft in Düsseldorf, und

2.4

Dr. Christian Klaiber, Geschäftsführer, wohnhaft in Langenargen.

Gleichzeitig mit den ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern können Ersatzmitglieder gewählt werden (vgl. § 7 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft).

Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung ferner vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern unter 2.1 bis 2.4 folgendes Ersatzmitglied zu wählen mit der Maßgabe, dass (i) das Ersatzmitglied Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn eines der unter 2.1 bis 2.4 gleichzeitig mit ihm in dieser Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus seinem Amt ausscheidet, (ii) dass es im Fall eines gleichzeitigen Ausscheidens mehrerer der vorgenannten Aufsichtsratsmitglieder in das Amt des ältesten ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds einrückt und (iii) dass es seine Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung für das ausgeschiedene, durch das Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt:

2.5

Herrn Philipp Halbach, Geschäftsführer, wohnhaft in Schwerte.

Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.

Tagesordnungspunkt 3 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand

Das den Grundsätzen des § 87a AktG entsprechende und für die Gesellschaft seit dem Geschäftsjahr 2021 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Elmos Semiconductor SE wurde in der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2021 gebilligt. In der Hauptversammlung vom 10. Mai 2023 wurden Änderungen zum Vergütungssystem, insbesondere bezüglich der Investitionsverpflichtungen, gebilligt. In der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 wurden Änderungen zum Vergütungssystem, insbesondere bezüglich der EBIT-Tantieme, Free Cashflow-Tantieme, Investitionsverpflichtung sowie der aktienbasierten Vergütung (Aktienzusage 2025), gebilligt.

Die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften beschließt bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder (§ 120a Abs. 1 AktG).

Der Aufsichtsrat hat beschlossen, der außerordentlichen Hauptversammlung ein geändertes Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zur Billigung vorzulegen. Der Aufsichtsrat hat das bestehende Vergütungssystem insbesondere unter Berücksichtigung der strategischen Zielsetzungen der Gesellschaft und des Feedbacks von Investoren und Stimmrechtsberatern im Hinblick auf Marktpraxis und Corporate Governance Standards überprüft und einzelne Bereiche weiterentwickelt. Die zielbezogene Tantieme basiert im neuen Vergütungssystem ausschließlich auf Zielen mit messbaren Leistungsindikatoren. Die Altersversorgung für künftig neue Vorstandsmitglieder wird abgeschafft. Die Maximalvergütung wurde angehoben und wird nun auch individualisiert ausgewiesen. Sonderzahlungen außerhalb des Vergütungssystems sind ausgeschlossen. Abweichungen vom Vergütungssystem bedürfen der Zustimmung der Hauptversammlung.

Das neue Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder tritt - vorbehaltlich der Billigung durch die außerordentliche Hauptversammlung - mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt unmittelbar für sämtliche Regelungen, deren Umsetzung keine Anpassung bestehender Vorstandsverträge erfordert. Soweit zur Umsetzung des neuen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Änderungen bestehender Vorstandsverträge notwendig sind, erfolgt die Anwendung sukzessive im Rahmen entsprechender Vertragsänderungen oder beim Abschluss neuer Vorstandsverträge.

Der vollständige Wortlaut des angepassten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands ist seit der Einberufung dieser Hauptversammlung auf der Webseite zur Hauptversammlung unter

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

zugänglich (Vorstandsvergütungssystem 2026).

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

 

Die Hauptversammlung billigt das vom Aufsichtsrat beschlossene Vorstandsvergütungssystem 2026.

ANGABEN ÜBER DIE ZUR WAHL VORGESCHLAGENEN AUFSICHTSRATSKANDIDATEN

Allgemeine Angaben

Die unter Tagesordnungspunkt 1 und 2 genannten Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat der Gesellschaft für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und Grundsätze. Sie streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.

Nach Einschätzung der Gesellschaft stand Herr Guido Meyer aufgrund seiner Tätigkeit als Mitglied des Vorstands bis zum 31. Dezember 2024 und einer darauffolgenden, zum 15. März 2026 beendeten Beratertätigkeit für die Gesellschaft in einer geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, die nach der Empfehlung C.13 des DCGK offengelegt werden sollte. Dies trifft auch auf Herrn Tobias Weyer zu, der bis zum 15. März 2026 als Leiter Market Communications bei Elmos angestellt war. Herr Weyer ist nunmehr als Berater für die Gesellschaft tätig. Er unterstützt die Marketing-, Kommunikations- und Social Media Aktivitäten. Auch ist Herr Tobias Weyer Mitglied der Familie Weyer, die über die Weyer Beteiligungsgesellschaft mbH wesentlich an der Gesellschaft beteiligt ist.

Abgesehen davon bestehen nach der Einschätzung des Aufsichtsrats weitere maßgebliche persönliche oder geschäftliche Beziehungen zwischen Herrn Guido Meyer bzw. Herrn Tobias Weyer einerseits und dem Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär der Gesellschaft andererseits nicht.

Es besteht nach der Einschätzung des Aufsichtsrats keine maßgebliche persönliche oder geschäftliche Beziehung zwischen den anderen Kandidaten einerseits und dem Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär der Gesellschaft andererseits, die nach der Empfehlung C.13 des DCGK offengelegt werden sollte. Herr Dr. Diekmann ist zwar, wie im Lebenslauf näher ausgeführt, als Rechtsanwalt für die Gesellschaft tätig, dies aber nicht in einem Umfang, der vom Aufsichtsrat als wesentlich im Sinne der Empfehlung C.13 DCGK eingeordnet wird.

Guido Meyer, Tobias Weyer, Dr. Christian Klaiber sowie das Ersatzmitglied Philipp Halbach erfüllen die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Wenn die Hauptversammlung dem Wahlvorschlag folgt, sind nach der Überzeugung des Aufsichtsrats die Mitglieder des Aufsichtsrats auch zukünftig in ihrer Gesamtheit im Sinne von § 100 Abs. 5 Halbsatz 2 AktG mit dem Sektor vertraut, in dem die Gesellschaft tätig ist.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat alle vorgeschlagenen Kandidaten über den für das Amt als Mitglied des Aufsichtsrats erforderlichen Zeitaufwand informiert. Alle Kandidaten achten jeweils darauf, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht (Grundsatz 12 DCGK).

Persönliche Angaben

Tobias Weyer, Diplom-Kaufmann (FH), selbstständiger Berater, geboren 1984, wohnhaft in Schwerte

Tobias Weyer studierte International Business Management an der International School of Management (ISM) in Dortmund. Während seines Studiums absolvierte er Auslandssemester an der Université de Neuchâtel in der französischen Schweiz sowie an der University of Auckland in Neuseeland mit Schwerpunkt auf internationaler Betriebswirtschaft.

Seine berufliche Laufbahn begann er 2008 bei der Rhenus Logistics GmbH in Holzwickede im Project Office Corporate IT, wo er im Projektmanagement tätig war.

Seit 2011 ist Tobias Weyer bei Elmos tätig. Zunächst arbeitete er im Bereich Corporate Development und befasste sich dort unter anderem mit strategischen Unternehmensanalysen und Produktionsstrategien. Von 2014 bis 2020 war er als Senior Controller tätig und verantwortete Aufgaben im Sales- und Headcount-Controlling, im Produktsegment-Reporting sowie in der Produktionskostenkalkulation. Von 2020 bis 2026 leitete Tobias Weyer den Bereich Market Communications bei Elmos. In dieser Funktion verantwortete er insbesondere die Produktkommunikation, die Markenstrategie sowie die Weiterentwicklung der internationalen Unternehmenskommunikation, einschließlich digitaler Kommunikationskanäle und Messeauftritte. Insgesamt war Tobias Weyer 16 Jahre operativ für Elmos tätig.

Seit März 2026 stellt er seine Erfahrung und Expertise im Kommunikationsbereich als Berater zur Verfügung. Seit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. Mai 2026 ist er Mitglied des Aufsichtsrats der Elmos Semiconductor SE.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Weyer ist weder Mitglied eines anderen Aufsichtsrats noch Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.

Guido Meyer, Diplom Ingenieur (FH), Berater, geboren 1966, wohnhaft in Schwerte

Nach Abschluss des Elektrotechnik Studiums an der Fachhochschule Dortmund als Diplom-Ingenieur arbeitete Herr Meyer ab 1990 als Hardware-Entwicklungsingenieur bei der Dotronic Mikroprozessortechnik GmbH sowie später bei der Asitec Fahrzeugortung GmbH.

1995 wechselte er zur Elmos GmbH in Dortmund und übernahm dort die Position als Hardware-Entwicklungsingenieur für Mixed-Signal-Testsysteme. Von 1998 bis 2012 war er bei der Elmos Semiconductor AG in leitenden Funktionen für den Halbleiter-Testbereich der Elmos verantwortlich. Ende 2012 wurde er zum Bereichsleiter Frontend Wafer-Fab berufen. In dieser Position verantwortete er die komplette Waferfertigung, einschließlich der Prozessentwicklung. Ab Januar 2017 bis Dezember 2024 verantwortete er als Mitglied des Vorstandes der Elmos Semiconductor AG/SE die Gesamtproduktion im In- und Ausland inkl. der kompletten Supply Chain.

Ab Januar 2025 bis März 2026 war Herr Meyer beratend für die Elmos Semiconductor SE tätig. Herr Meyer war 30 Jahre lang für die Elmos Semiconductor SE tätig gewesen, bevor er seit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. Mai 2026 Mitglied des Aufsichtsrats der Elmos Semiconductor SE wurde.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Meyer ist weder Mitglied eines anderen Aufsichtsrats noch Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.

Dr. Hans Diekmann, Rechtsanwalt, geboren 1961, wohnhaft in Düsseldorf

Nach Abschluss einer Ausbildung zum Bankkaufmann, des Studiums der Rechtswissenschaft in Münster/Westf., eines Promotionsaufenthalts in Paris sowie des juristischen Referendariats in Bielefeld mit Wahlstation in New York begann Dr. Hans Diekmann seine berufliche Laufbahn 1992 in der Rechtsabteilung der Zentrale der Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main. 1999 wechselte er in die Anwaltschaft, in das Düsseldorfer Büro der internationalen Anwaltskanzlei von Shearman & Sterling LLP. Seit 2013 ist er als Partner für Allen & Overy LLP (seit 2024 Allen Overy Shearman Sterling LLP) tätig.

Dr. Hans Diekmann beschäftigt sich als Rechtsanwalt im Wesentlichen mit Fragen des Gesellschaftsrechts, des Kapitalmarktrechts sowie Fusionen und Übernahmen (M&A) von börsennotierten und nicht-börsennotierten Unternehmen. Er berät seit über 20 Jahren die Elmos Semiconductor SE (vormals Elmos Semiconductor AG), insbesondere in gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Fragen.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Dr. Diekmann ist weder Mitglied eines anderen Aufsichtsrats noch Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.

Dr. Christian Klaiber, Geschäftsführer, geboren 1976, wohnhaft in Langenargen

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen (HSG) mit einem Auslandsaufenthalt an der London School of Economics sowie einer Promotion an der Universität St. Gallen begann Dr. Christian Klaiber seine berufliche Laufbahn 2004 bei der ZF Friedrichshafen AG. Von 2007 bis 2011 leitete als Geschäftsführer einen Automobilzulieferer in Mexiko und wechselte im Jahr 2011 als Berater u.a. für den Automotive-Bereich zur KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Aktuell ist Dr. Christian Klaiber Geschäftsführer eines Single Family Offices, Institutsmanager am Friedrichshafener Institut für Familienunternehmen der Zeppelin Universität, Berater von Unternehmerfamilien sowie Dozent für Betriebswirtschaftslehre an der Technische Universität München.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Dr. Klaiber ist weder Mitglied eines anderen Aufsichtsrats noch Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.

Philipp Halbach, Geschäftsführer, geboren 1975, wohnhaft in Schwerte (Ersatzmitglied)

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Marburg im Jahr 2002 folgten erste berufliche Stationen, darunter eine mehrjährige Vertriebstätigkeit in Wien. Seit 2007 ist Philipp Halbach Geschäftsführer der Fleischhauer Datenträger GmbH in Herne, einem Tochterunternehmen der Halbach Unternehmensgruppe. Seit dem Jahr 2011 leitet Philipp Halbach als geschäftsführender Gesellschafter das im Jahr 1832 gegründete Schwerter Familienunternehmen Diagramm Halbach.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Halbach ist weder Mitglied eines anderen Aufsichtsrats noch Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 17.160.000,00 Euro und ist in 17.160.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft 3.747 Stück eigene Aktien hält. Aus diesen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zu, insbesondere keine Stimmrechte.

HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE ANWESENHEIT DER AKTIONÄRE ODER IHRER BEVOLLMÄCHTIGTEN

Die außerordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand nach § 12 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft getroffenen Entscheidung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, Mitgliedern des Vorstands, Mitgliedern des Aufsichtsrats und des mit der Niederschrift beauftragten Notars sowie durch die Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Werkstättenstraße 18, 51379 Leverkusen statt. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) haben kein Recht und keine Möglichkeit der physischen Teilnahme am Ort der Versammlung.

Wir bitten um besondere Beachtung der Hinweise betreffend die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung.

ANMELDUNG / ZUGANG ZUM PASSWORTGESCHÜTZTEN INVESTORPORTAL

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (d.h. zur elektronischen Zuschaltung zu der Hauptversammlung) und zur Ausübung des Stimmrechts und der teilnahmegebundenen Aktionärsrechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis ihres Aktienbesitzes oder nach § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG einen Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG an diese Adresse übermitteln:

 

Elmos Semiconductor SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d.h. auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), und somit auf den Geschäftsschluss des 27. Juli 2026 (d.h. 24:00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 11. August 2026 (d.h. 24:00 Uhr MESZ) unter der genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Die Berechtigung zur Stimmrechtsausübung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung der Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht zur Ausübung von Rechten im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung berechtigt, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären oder deren Bevollmächtigten Anmeldebestätigungen zur virtuellen Hauptversammlung mit den Zugangsdaten zum passwortgeschützten InvestorPortal mit Anmeldebestätigungs-Nr. und Internet-Zugangscode (Passwort) übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung mit den Zugangsdaten zum passwortgeschützten InvestorPortal sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich möglichst frühzeitig zur Hauptversammlung anzumelden und eine Anmeldebestätigung mit den Zugangsdaten zum passwortgeschützten InvestorPortal bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.

Das InvestorPortal ist über die Internetseite

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

erreichbar und kann, nach passwortgeschütztem Zugang, genutzt werden.

Das passwortgeschützte InvestorPortal steht voraussichtlich ab dem 28. Juli 2026, 00:00 Uhr MESZ, zur Verfügung.

Weitere Informationen zu dem Verfahren bei Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals finden sich unter der Internetadresse

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

BILD- UND TONÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG, ELEKTRONISCHE ZUSCHALTUNG

Es erfolgt am 18. August 2026 ab 10:00 Uhr MESZ eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung für die zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten über das passwortgeschützte InvestorPortal, das unter der Internetadresse

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

zu erreichen ist. Der Zugang zum InvestorPortal erfolgt durch Eingabe der hierfür dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung mitgeteilten erforderlichen Zugangsdaten bestehend aus einer Anmeldebestätigungs-Nr. und eines Internet-Zugangscodes (Passwort).

Darüber hinaus kann auf Anordnung des Versammlungsleiters am 18. August 2026 ab 10:00 Uhr MESZ die Hauptversammlung in wesentlichen Teilen live im Internet unter der Internetadresse

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

auch für die interessierte Öffentlichkeit übertragen werden, ohne dass hierzu Zugangsdaten benötigt werden.

Aktionäre bzw. Bevollmächtigte sind elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet, wenn sie ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und im passwortgeschützten InvestorPortal während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 18. August 2026 erfolgreich eingeloggt sind.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH ELEKTRONISCHE BRIEFWAHL

Aktionäre haben, sofern die unter dem Abschnitt "Anmeldung / Zugang zum passwortgeschützten InvestorPortal" genannten Voraussetzungen erfüllt sind, die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl abzugeben. Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl hat unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals unter der Internetadresse

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

zu erfolgen.

Bevollmächtigte, einschließlich bevollmächtigter Intermediäre (wie etwa Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen.

Im Wege der elektronischen Briefwahl abgegebene Stimmen können noch bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung, erteilt, geändert oder widerrufen werden.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Erteilung von Vollmachten

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Wenn Aktionäre dazu den Weg der elektronischen Bevollmächtigung ihres Vertreters im passwortgeschützten InvestorPortal wählen, müssen sie anschließend ihrem Bevollmächtigten selbstständig und rechtzeitig ihre Zugangsdaten zum InvestorPortal zukommen lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, noch ein Stimmrechtsberater, noch eine sonstige, Intermediären gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft zumindest der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB).

Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen auch insoweit zumindest der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB). Wird ein Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt, müssen mit der Vollmacht zudem Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung der Aktien und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Für die Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und sonstigen, Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige, Intermediären gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung besondere Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht in Verbindung zu setzen.

Übermittlung von Vollmachten an die Gesellschaft

Aktionäre können die Bevollmächtigung elektronisch im passwortgeschützten InvestorPortal bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung erteilen und müssen anschließend ihrem Vertreter ihre Zugangsdaten zum InvestorPortal mitteilen, oder der Nachweis der Bevollmächtigung muss im Vorfeld der Hauptversammlung von Aktionären durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft bis zum 17. August 2026, 18:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft), postalisch oder per E-Mail erbracht werden und an die folgende Adresse zugehen:

 

Elmos Semiconductor SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, können Vollmacht und Weisungen über das passwortgeschützte InvestorPortal bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung erteilen oder Vollmacht und Weisungen im Vorfeld über das Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft bis zum 17. August 2026, 18:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft), postalisch oder per E-Mail an die folgende Adresse übermitteln:

 

Elmos Semiconductor SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Bereitstellung von Vollmachtsformularen

Aktionären, die sich entsprechend § 12 der Satzung der Gesellschaft angemeldet haben, wird als Teil der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung ein Vollmachtsformular zugesandt. Darüber hinaus ist ein Vollmachtsformular über die Internetseite der Gesellschaft

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

zugänglich und abrufbar.

INFORMATIONEN FÜR KREDITINSTITUTE (INTERMEDIÄRE)

Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Berechtigungsnachweis sowie Informationen über Vollmachten und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und zur Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre gemäß SRD II in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) erfolgen. Für die Nutzung von SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

Anmeldungen gemäß § 67c AktG über einen Intermediär müssen spätestens bis zum Ablauf des 11. August 2026 (d.h. 24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Anmeldebestätigungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen gemäß § 67c AktG über einen Intermediär sind danach noch möglich und müssen bis 17. August 2026, 18:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft eingegangen sein.

WEITERE INFORMATIONEN ZUR STIMMRECHTSAUSÜBUNG

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, wie vorstehend näher bestimmt, auszuüben. Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 haben verbindlichen Charakter, die zu Tagesordnungspunkt 3 hat empfehlenden Charakter.

Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).

Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (elektronisch über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft, über Intermediäre gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212), per Brief oder E-Mail) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das passwortgeschützte InvestorPortal der Gesellschaft, 2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212), 3. per E-Mail, 4. schriftlich, d.h. postalisch.

Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.

Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Stimmabgaben bzw. Weisungen zu einem Tagesordnungspunkt, die nicht eindeutig erkennbar sind, werden als Enthaltungen gewertet. Erklärungen, die nicht zweifelsfrei einer ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.

RECHTE DER AKTIONÄRE

1.

Erweiterung der Tagesordnung (Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro (entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Letztmöglicher Zugangstermin ist daher der 18. Juli 2026, 24:00 Uhr MESZ. Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln:

 

Elmos Semiconductor SE z.Hd. des Vorstands Werkstättenstraße 18 51379 Leverkusen

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des Antragstellers im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

veröffentlicht.

2.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Anträge (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 126 Abs. 1 und 4, 127, 130a Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 AktG)

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie der Gesellschaft mit einem Nachweis der Aktionärseigenschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 3. August 2026, 24:00 Uhr MESZ, wie folgt zugehen:

 

Elmos Semiconductor SE Hauptversammlungsstelle Werkstättenstraße 18 51379 Leverkusen E-Mail: hauptversammlung@elmos.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

veröffentlicht.

Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (soweit dies Gegenstand der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung ist) oder von Abschlussprüfern und Nachhaltigkeitsberichtsprüfern sinngemäß. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

Gemäß § 126 Abs. 4 AktG gelten Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 Abs. 1 bis 3 bzw. § 127 AktG zugänglich zu machen sind, als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht kann zu dem Antrag oder Wahlvorschlag im passwortgeschützten InvestorPortal ausgeübt werden, sobald die Aktionäre die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts nachweisen können, das heißt, wenn die oben genannten Voraussetzungen für die Anmeldung zur Hauptversammlung erfüllt sind. Wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden.

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.

Darüber hinaus können elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten Anträge und Wahlvorschläge auch im Wege der Videokommunikation über das passwortgeschützte InvestorPortal in der Versammlung stellen.

3.

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG)

Aktionäre, die ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet sind, die also die unter dem Abschnitt "Anmeldung / Zugang zum passwortgeschützten InvestorPortal" genannten Voraussetzungen erfüllt haben, können Stellungnahmen ausschließlich in Textform und in deutscher oder englischer Sprache über ein dafür vorgesehenes Textfeld im passwortgeschützten InvestorPortal zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

zu den Gegenständen der Tagesordnung einreichen. Eine Stellungnahme darf einen Umfang von 10.000 (einschließlich Leerzeichen) Zeichen nicht überschreiten.

Stellungnahmen sind bis spätestens zum 12. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich im passwortgeschützten InvestorPortal zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

einzureichen.

Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie nicht von einem ordnungsgemäß zu der virtuellen Hauptversammlung angemeldeten Aktionär stammen, mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen oder ein Fall im Sinne von § 130a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG vorliegt.

Es werden ordnungsgemäß und rechtzeitig eingehende, zugänglich zu machende Stellungnahmen von Aktionären in der Sprache der Einreichung einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung bis spätestens 13. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im passwortgeschützten InvestorPortal über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

für alle zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten einsehbar veröffentlicht.

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ist ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

4.

Rederecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG)

Elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären und ihren zugeschalteten Bevollmächtigten wird in der Versammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation gewährt. Eine entsprechende Bild- und Tonübertragung muss durch den Aktionär gewährleistet werden.

Redebeiträge können ab ca. 30 Minuten vor dem Beginn der Versammlung über das passwortgeschützte InvestorPortal angemeldet werden. Sie können Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG enthalten. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.

Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung sind ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Empfehlungen für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation finden Sie unter

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann, zur Verfügung stehen. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die sich für ihren Redebeitrag angemeldet haben, werden durch den Versammlungsleiter zur technischen Zuschaltung aufgefordert und erhalten dazu im passwortgeschützten InvestorPortal eine entsprechende Benachrichtigung, die sie durch einen Klick bestätigen müssen.

Die Verwaltung behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

5.

Auskunftsrecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131, 130a Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 AktG)

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Elmos Semiconductor SE zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Elmos Konzerns und der in den Konzernabschluss der Elmos Semiconductor SE einbezogenen Unternehmen. Außerdem besteht in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1d AktG ein Nachfragerecht zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten.

Der Vorstand hat beschlossen, nicht von dem gesetzlichen Recht des § 131 Abs. 1a AktG Gebrauch zu machen, wonach vorgesehen werden kann, dass Fragen bereits vor der Hauptversammlung einzureichen sind.

Gemäß § 13 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorsitzende der Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit oder der zusammengenommenen Rede-, Frage- und Nachfragezeit für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der Tagesordnung und für einzelne Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung festlegen sowie, soweit dies für eine ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist, den Schluss der Debatte anordnen. Dieser kann darüber hinaus gemäß § 131 Abs. 1f AktG festlegen, dass das Auskunftsrecht und das Nachfragerecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden darf.

Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern.

6.

Widerspruchsrecht (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 i.V.m. § 245 AktG)

Die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Ein solcher Widerspruch muss während der Hauptversammlung über die E-Mail-Adresse hv-widerspruch@elmos.com unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der vollständigen Adresse und der Nummer der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung (Anmeldebestätigungs-Nr.) erklärt werden. Eingehende Widersprüche werden dem Notar unverzüglich zugeleitet.

7.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 4, 127, 130a, 131 Abs. 1, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 i.V.m. § 245 AktG sind im Internet unter

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

abrufbar.

VERÖFFENTLICHUNG DER EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG SOWIE SONSTIGER DOKUMENTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen, insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung, die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären und weitere Informationen, sowie die Informationen gemäß § 125 Aktiengesetz i.V.m. der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 sowie die derzeit gültige Fassung der Satzung der Elmos Semiconductor SE stehen im Internet unter

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung  

zur Verfügung.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.

Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 7. Juli 2026 veröffentlicht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

UTC-ZEITEN (Angaben gemäß Tabelle 3 EU-DVO)

Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.

HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ

Wenn sich Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über sie und/oder über ihre Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Einzelheiten zum Umgang mit ihren personenbezogenen Daten und zu ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Aktionäre im Internet auf der Webseite zur Hauptversammlung:

https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung.

Leverkusen, im Juli 2026

Elmos Semiconductor SE Der Vorstand

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir in der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung auf geschlechtsspezifische Formulierungen. Die gewählte männliche Form steht stellvertretend für alle Geschlechter.

 


07.07.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Elmos Semiconductor SE
Werkstättenstr. 18
51379 Leverkusen
Deutschland
Telefon: +49 1515 3837908
E-Mail: hauptversammlung@elmos.com
Internet: https://www.elmos.com
ISIN: DE0005677108
WKN: 567710
Börsen: Frankfurt, Düsseldorf, München, Hamburg, Stuttgart, &, #xd, , Hannover, Tradegate BSX
 
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2361890  07.07.2026 CET/CEST


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