Google
Boersia.de  | 
aufrufe Aufrufe: 314

Eisai Aktie: Positive Ertragszahlen erfreuen

Die Eisai-Tochtergesellschaft EA Pharma und das Biotech-Unternehmen Newron haben eine bedeutende Lizenzvereinbarung für den asiatischen Markt geschlossen. Der Deal umfasst die Entwicklung und Vermarktung des innovativen Schizophrenie-Medikaments Evenamide in Japan und weiteren asiatischen Ländern. Das Gesamtvolumen der Vereinbarung beläuft sich auf bis zu 117 Millionen Euro, wobei bereits eine Vorauszahlung von 44 Millionen Euro erfolgt. Zusätzlich sind gestaffelte Lizenzgebühren im zweistelligen Prozentbereich auf künftige Verkaufserlöse vereinbart.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Eisai Co Ltd 25,66 € Eisai Co Ltd Chart -0,54%
Zugehörige Wertpapiere:

Innovative Therapie für schwer behandelbare Patienten

Evenamide gilt als vielversprechender Therapieansatz für Patienten mit behandlungsresistenter Schizophrenie. Das Medikament wirkt als Modulator der Glutamat-Freisetzung und hat in klinischen Studien bereits signifikante Verbesserungen bei Patienten gezeigt, die auf herkömmliche Antipsychotika nicht ausreichend ansprechen. Eine entscheidende Phase-III-Studie soll im ersten Halbjahr 2025 beginnen.

Anzeige
Eisai-Aktie: Kaufen oder verkaufen?! Neue Eisai-Analyse vom 13. Dezember liefert die Antwort:

Diese neusten Eisai-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für Eisai-Aktionäre. Lohnt sich ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen? In der aktuellen Gratis-Analyse vom 13. Dezember erfahren Sie was jetzt zu tun ist.

Eisai: Kaufen oder verkaufen? Hier weiterlesen...



Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend