WDH: Behörde kann der Post nicht auf die Finger gucken

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Ein Verteilzentrum der Deutschen Post in Frankfurt.
- © ollo/iStock Unreleased/Getty Images

(In einer früheren Version des Artikels hieß es im 4. Absatz, 99 Prozent der Briefe müssten nach vier Jahren beim sein. Richtig sind vier Tage. Zudem wurde im 5. Absatz ein überflüssiges Wort gestrichen.)

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BONN (dpa-AFX) - Nach einem Gerichtsurteil kann der Staat jahrelang nicht überprüfen, ob die Deutsche Post (Deutsche Post Aktie) schnell genug Briefe austrägt. Wie aus Unterlagen der Bundesnetzagentur hervorgeht, verlor die Aufsichtsbehörde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in letzter Instanz einen Rechtsstreit mit einem Marktforschungsunternehmen, das geklagt hatte.

Deshalb darf die Bundesnetzagentur vorerst keinen Auftrag für eine sogenannte Laufzeiten-Überprüfung mit 60.000 Testbriefen pro Jahr erteilen. Stattdessen muss ein neues Vergabeverfahren gestartet werden, was nicht vor 2027 abgeschlossen sein dürfte. Da die Überprüfungen immer ein komplettes Kalenderjahr umfassen müssen, könnten sie erst frühestens 2028 starten. Die Unterlagen liegen dpa vor.

Als Folge des Rechtsstreits kann die Bundesnetzagentur wohl drei Jahre lang - in den Jahren 2025 bis 2027 - ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen, der Post bei den Brieflaufzeiten auf die Finger zu schauen und bei deutlichem Fehlverhalten Bußgelder zu verhängen.

Post hält Vorgaben ein

Werte aus dem Artikel:
Deutsche Post Aktie 55,78 € -0,14%

So ein mögliches Fehlverhalten deutet sich derzeit nicht an: Nach Angaben der Post werden die gesetzlichen Vorgaben zu Brieflaufzeiten eingehalten. 95 Prozent der heute eingeworfenen Briefe müssen nach drei Werktagen beim Empfänger sein, laut Post waren das 2025 97,4 Prozent. 99 Prozent müssen nach vier Tagen da sein, 2025 waren es laut Post 99,0 Prozent. Für die Bundesnetzagentur haben diese Unternehmensangaben aber keine Relevanz, da die Behörde Daten eines von ihr beauftragten Marktforschers benötigt. Die kann die Behörde derzeit nicht bekommen.

Das Marktforschungsunternehmen, das sich vor dem Oberlandesgericht durchgesetzt hatte, ist mit anderen Laufzeit-Überprüfungen auch für die Deutsche Post tätig. Daher schloss die Bundesnetzagentur die Firma in dem Bieterverfahren als nicht unabhängig aus. Dem Gericht zufolge ist das aber nicht verhältnismäßig. Einem möglichen Interessenkonflikt könnte durch Informationsbarrieren entgegengewirkt werden, argumentierten die Richter.

Die Bundesnetzagentur schreibt, dass sie nun "unter Berücksichtigung der Vorgaben des Vergabesenats eine neue Ausschreibung konzipieren" werde. "Es muss ein europaweites Vergabeverfahren neu aufgesetzt und dann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden."

Politiker bedauern die Folgen des Rechtsstreits. "Es braucht jetzt schnellstmöglich ein neues Vergabeverfahren", sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Roloff. "Wir brauchen die Daten, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen und gegebenenfalls parlamentarisch nachsteuern zu können."/wdw/DP/zb


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