Ministerium möchte DHL einen Steuervorteil streichen

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BERLIN (dpa-AFX) - Der DHL Group droht die Streichung eines Steuervorteils. Wie aus einem Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht, soll der Bonner Logistiker künftig Umsatzsteuer zahlen müssen für Firmenpost, die er in seinem Heimatgeschäft der Deutschen Post von anderen Firmen übergeben bekommt und weiterbefördert. Bislang ist die Post als sogenannter Universaldienstleister von der Umsatzsteuer befreit - das soll sich in diesem Segment ändern.

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Mit Universaldienstleister ist gemeint, dass die Post überall in Deutschland Briefe und Pakete austragen sowie Briefkästen und Filialen unterhalten muss. Solche Pflichten haben die kleineren Konkurrenten nicht. Dem Gesetzesentwurf zufolge könnte der Bund durch die Neuregelung pro Jahr 115 Millionen Euro an Mehreinnahmen bekommen - und zwar von der Post. Die Dokumente liegen der dpa vor. Zuvor hatte der "Spiegel" darüber berichtet.

Walther Otremba vom Bundesverband Briefdienste, der die Interessen der Post-Konkurrenten vertritt, schätzt hingegen, dass das bisherige "Steuerprivileg", wie er es nennt, für die Post viel höher ausfällt - und etwa eine halbe Milliarde Euro pro Jahr ausmacht. Der Verband wertet es seit langem als unfair, dass die Post von der Umsatzsteuer befreit ist und die Konkurrenten nicht.

Die Ampel-Koalition hatte daraufhin alle Firmen von der Steuer befreien wollen, also auch die Post-Konkurrenten. Dieses Vorhaben blieb in den Wirren des Ampel-Endes aber unvollendet. Nun könnte die neue Regierung gewissermaßen eine Rolle rückwärts machen und ebenfalls eine steuerliche Gleichbehandlung anstreben wollen - dies aber nicht mehr als Steuerbefreiung, sondern als Steuerbelastung für alle Marktteilnehmer.

Daumen hoch von Post-Konkurrenten, Daumen runter von der Post

Werte aus dem Artikel:
Deutsche Post Aktie 55,74 € +3,80%

"Der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums zur Wiederherstellung gleicher, steuerlicher Rahmenbedingungen für alle Anbieter im Briefmarkt entspricht unserer Wunschlösung für das Problem", sagt Otremba. "Für den normalen Briefversender ändert sich nichts, aber bei Geschäftskunden haben künftig wieder alle Brieflogistiker die gleichen Chancen."

Die Post äußerte sich kritisch. "Die Steuerbefreiung ist europarechtlich zwingend vorgeschrieben und an die Erbringung des postalischen Universaldienstes geknüpft", teilte das Unternehmen mit. "Die Deutsche Post (Deutsche Post Aktie) ist der einzige Anbieter in Deutschland, der die flächendeckende Postversorgung nach gesetzlich vorgegebenen Qualitätsstandards und mit eigener Infrastruktur sicherstellt." Auch die Beförderung von Geschäftskundenbriefen sei nach einschlägiger Rechtsprechung Teil des Universaldienstes.

Die im Postgesetz 2024 vorgenommene Regelung habe diese auf europäischem Recht beruhende Rechtslage klargestellt. "Was der Markt braucht, sind verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen für alle, die nicht gegen europäisches Recht verstoßen", hieß es von der Post./wdw/DP/stw


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