BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat die Geltungsdauer eines Gesetzes verlängert, das Paketboten sozial absichern soll. Die Regelung, die ohne den Parlamentsbeschluss zum Jahresende ausgelaufen wäre, sieht die sogenannte Nachunternehmerhaftung vor. Damit werden Versandhändler zur Rechenschaft gezogen, wenn ihre Subunternehmer keine Sozialbeiträge bezahlen.
Das Gesetz war im Jahr 2019 in Kraft getreten, weil viele Paketzusteller bei solchen Subunternehmern angestellt sind - es galt aber zunächst nur befristet bis Ende 2025. Doch nach Einschätzung des SPD-Abgeordneten Jan Dieren hat sich die Regelung bewährt: "Seitdem schicken große Unternehmen nämlich deutlich häufiger ihre eigenen Leute." Dadurch sei in der Paketbranche auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich angestiegen./ax/DP/he
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.