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Freuen können sich gegenwärtig die Aktionäre von Delivery Hero: Die Aktie weist derzeit eine Verteuerung von 2,93 Prozent auf. Gegenüber dem Schlusskurs von gestern gewann das Wertpapier 69 Cent hinzu. Zur Stunde zahlen Investoren 24,20 Euro an der Börse für das Papier. Zieht man den MDAX (MDAX ) als Benchmark hinzu, dann liegt das Wertpapier von Delivery Hero vorn. Der MDAX kommt mit einem Punktestand von 32.263 Punkten derzeit auf ein Plus von 0,58 Prozent gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Der heutige Kurs von Delivery Hero ist längst nicht der höchste in der Börsengeschichte des Wertpapiers. Genau 123,00 Euro mehr wert war die Aktie am 6. Januar 2021.
Delivery Hero SE bietet Online-Essensbestellungen, schnellen Handel und Lieferdienste. Das Unternehmen bietet auch Werbedienstleistungen an. Es ist in rund 70 Ländern in Asien, dem Nahen Osten, Afrika, Europa und Lateinamerika tätig.
| Delivery Hero | HelloFresh | Grubhub | Just-Eat | Just Eat Takeawaycom NV | Pizza Pizza Royalty | |
| Kurs | 24,20 | 5,89 € | - | - | 20,02 € | 11,33 $ |
| Performance | 2,93 | +2,72% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% |
| Marktkap. | 6,96 Mrd. € | 844 Mio. € | - | - | 3,96 Mrd. € | 279 Mio. $ |
Die Aktie von Delivery Hero wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
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| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
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5
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10
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15
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| Fallender Kurs |
Put
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5
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10
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15
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Die US-Bank JPMorgan hat das Kursziel für Delivery Hero vor Quartalszahlen des Essenslieferanten von 34 auf 33 Euro gesenkt, aber die Einstufung auf "Overweight" belassen. Nach der in Aussicht gestellten Überprüfung strategischer Optionen zur Steigerung des Aktionärswerts dürfte der Anlegerfokus auf potenziellen Fusionen und Übernahmen liegen, schrieb Marcus Diebel in einer am Donnerstag vorliegenden Studie. Auch die angekündigten Investitionen für 2026 sollten ein wichtiges Thema sein, wobei der Schwerpunkt auf detaillierteren Angaben zum bereinigten Ebitda-Wachstum im Jahr 2026 liegen werde.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.
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