Birkenstock hält seine Sandalen für Werke der angewandten Kunst, die vom Urheberrecht geschützt sind und etwa nicht ohne Erlaubnis nachgeahmt werden dürfen. Während das Landgericht Köln das zunächst ähnlich sah und den Klagen stattgab, wurden sie auf Berufung der beklagten Unternehmen vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen. Die Schuhe erfüllten demnach nicht die Anforderungen an ein Werk. Eine künstlerische Leistung sei nicht feststellbar./jml/DP/men
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.