EU-Kommission erlaubt Verkauf von BASF-Lackesparte an Carlyle mit Pflichtverkauf von Nouryon-Polysulfiden

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 76
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Die Flagge der Europäischen Union.
- pixabay.com

Die EU genehmigt den Verkauf des BASF-Lackgeschäfts an Carlyle unter der Auflage, das Polysulfid-Geschäft von Nouryon zur Sicherung des Wettbewerbs zu veräußern.

Die EU-Kommission genehmigt den Verkauf des BASF-Lackegeschäfts an den US-Investor Carlyle im Wert von 7,7 Milliarden Euro unter Auflagen. Um den Wettbewerb bei Dichtstoffen für die Luft- und Raumfahrt zu sichern, muss Carlyle das weltweite Polysulfid-Geschäft des Unternehmens Nouryon veräußern. Damit sollen eine zu starke Marktmacht sowie mögliche Wettbewerbsbeschränkungen verhindert werden. BASF behält 40 Prozent an der Sparte und erhält 5,8 Milliarden Euro in bar.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Werte aus dem Artikel:
BASF Aktie 51,00 € +0,37%
BASF Aktie (ADR) 12,90 € +2,38%
Carlyle Group Aktie 38,33 € -1,47%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB19HP9 , DE000NB53NG5 , DE000NB54L46 , DE000NG79TB7 , DE000NG38RN2 , DE000NB6QCM5 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Ähnliche Artikel


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend