- Linke und Grüne fordern eine Digitalsteuer für Konzerne.
- Die Linke möchte eine Steuer von mindestens zehn Prozent.
- Kulturstaatsminister Weimer plant eine nationale Digitalgabe.
- Turnaround-Chancen - 5 brandheiße Kandidaten für 2026! (hier klicken)
"Konzerne, die mit digitalen Leistungen ihr Geld verdienen, werden häufig nicht angemessen besteuert", beklagen die Linken in dem Antrag, der von der Steuerpolitikerin Doris Achelwilm federführend erarbeitet wurde. Hier versage das deutsche Steuerrecht, denn wo genau Digitalkonzerne ihre Gewinne erzielten, lasse sich schwer verorten. Die Linke will deshalb beim Umsatz ansetzen und rechnet mit Einnahmen für den Staat von mehr als 4 Milliarden Euro im Jahr.
Internationaler Konsens bröckelt
International hatte es eigentlich bereits eine Einigung auf eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent für Unternehmen - auch Digitalkonzerne - mit Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro gegeben. US-Präsident Donald Trump erklärte die Vereinbarung jedoch für unwirksam und erreichte, dass US-Konzerne ausgenommen werden. Seitdem bröckelt der Konsens auch in anderen Staaten.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) plant nun eine nationale Digitalgabe für Google und andere Plattformen. Vorbild ist Österreich. Dort sind große Onlineplattformen seit 2020 verpflichtet, fünf Prozent der Einkünfte aus der Werbevermarktung abzuführen. Weimer hat für Deutschland eine Größenordnung von zehn Prozent genannt. Das fordern auch die Grünen im Bundestag: Weimer treibe seinen Vorschlag nicht mit der nötigen Entschlossenheit voran, beklagen sie in einem Antrag, der heute im Bundestag beraten wird./tam/DP/stk
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.