- EU-Gericht urteilt über Amazons Status als Plattform.
- Amazon wehrt sich gegen DSA-Vorgaben der EU-Kommission.
- DSA zielt auf Schutz der Nutzer vor illegalen Inhalten.
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Amazon argumentiert, dass der Konzern nicht die Art von Online-Plattform sei, für die die DSA-Regeln geschaffen wurden. Das Digitalgesetz ziele auf Dienste ab, die Informationen und Meinungen verbreiteten und sich durch Werbung finanzierten - nicht auf Händler für Verbraucherartikel wie Amazon. Außerdem wäre Amazon durch die verschärfte Aufsicht gegenüber lokalen Einzelhandels-Konkurrenten, die nicht unter das Digitalgesetz fallen, benachteiligt.
Mit dem DSA will die EU Internetnutzer und -nutzerinnen vor illegalen Inhalten auf Online-Plattformen schützen. Verschärfte Vorgaben - beispielsweise eine jährliche Risikobewertung zu schädlichen Inhalten
- gelten für diejenigen, die eine Schwelle von durchschnittlich 45
Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern im Monat überschreiten. Amazon wehrt sich insbesondere gegen die Pflicht, dass Plattformen bei Empfehlungen für Nutzerinnen und Nutzer mindestens eine Option anbieten müssen, die nicht auf personalisierter Datenauswertung basiert. Außerdem will die Plattform kein öffentliches Werbearchiv führen, wie es die DSA-Regeln vorgeben./vni/DP/jha
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