dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 1151

AKTIEN IM FOKUS: Amazon-Vorstoß belastet Lebensmittel-Einzelhändler

NEW YORK (dpa-AFX) - Eine Expansion von Amazon (Amazon Aktie) im Lebensmittelhandel setzt am Mittwoch Aktien von US-Einzelhändlern unter Druck. Der Internet-Handelsriese will Bestellungen von Lebensmitteln noch am selben Tag gratis ausliefern. Dies könnte die Geschäfte von Konkurrenten wie Walmart und Kroger belasten, da Amazon offenbar mit einer Mindestbestellsumme von 25 Dollar (Dollarkurs) die Wettbewerber hier unterbietet.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Amazon Inc 197,34 € Amazon Inc Chart +0,27%
Zugehörige Wertpapiere:
Costco Wholesale Ltd 768,40 € Costco Wholesale Ltd Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:
Kroger Company 54,24 € Kroger Company Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:
Walmart Inc 98,38 € Walmart Inc Chart -0,26%
Zugehörige Wertpapiere:

Walmart sanken am Mittwoch um 1,2 Prozent und lagen im US-Leitindex Dow Jones Industrial auf dem letzten Platz. Kroger rutschten um 4,5 Prozent ab. Auch Costco gaben nach, zuletzt um 1,9 Prozent.

Amazon gewannen 0,9 Prozent. Seit der enttäuschenden Quartalsbilanz vor zwei Wochen haben die Papiere nur einen Teil der damals verbuchten Verluste wieder aufgeholt. Wie es am Mittwoch hieß, könnte Amazon mit dem neuen Vorstoß auch dem eigenen Abo-Lebensmittelgeschäft für 9,99 Dollar pro Monat schaden. Es sei derzeit unklar, inwiefern beispielsweise Amazon Fresh davon betroffen sein könnte./ajx/he


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend