Auch Triebwerkshersteller Safran hebt Jahresziele an
PARIS (dpa-AFX) - Für große Hersteller von Flugzeug-Triebwerken laufen die Geschäfte besser als gedacht. Nach GE Aerospace , der Pratt-&-Whitney-Mutter RTX und dem deutschen Hersteller MTU hob der französische Anbieter Safran (Safran Aktie) seine Erwartungen für das laufende Jahr am Freitag schon zum dritten Mal an. Dazu trug ein Rekordabsatz seiner Leap-Triebwerke bei, die bei der Boeing (Boeing Aktie) 737 Max und der Airbus-Modellfamilie A320neo zum Einsatz kommen. Dies ist auch ein gutes Zeichen für die Flugzeughersteller.
Der bereinigte operative Gewinn soll 2025 nun 5,1 bis 5,2 Milliarden Euro erreichen, wie das Unternehmen am Freitag in Paris mitteilte. Das sind jeweils 100 Millionen mehr als bisher angepeilt. Auch für den Barmittelzufluss wird Safran-Chef Olivier Andriès optimistischer. Der Umsatz soll zudem auf vergleichbarer Basis nun um 11 bis 13 Prozent wachsen, was etwa dem "niedrigen zweistelligen Zehnerprozentsatz" der bisherigen Prognose entspricht. In den Zahlen sind die im Juli übernommenen Geschäftsteile der RTX-Tochter Collins noch nicht enthalten.
Unterdessen will die Safran-Führung im laufenden Jahr nun über 20 Prozent mehr Leap-Triebwerke ausliefern als 2024. Bisher hatte sie 15 bis 20 Prozent mehr angepeilt. Im dritten Quartal lieferte Safran 511 Leap-Triebwerke aus, 40 Prozent mehr als im Vorjahr. Der bereinigte Umsatz stieg um 18 Prozent auf 7,85 Milliarden Euro. Mit Blick auf die ersten neun Monate liegt das Plus bei knapp 15 Prozent. Analyst Adrien Rabier von Bernstein Research sprach in einer ersten Reaktion von einer überraschend starken Geschäftsentwicklung./stw/mis/stk
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.