Ein Mann liest Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:
Google
EQS  | 
aufrufe Aufrufe: 40

EQS-News: Die Booster Precision Components Holding GmbH gibt den erfolgreichen Abschluss ihres schriftlichen Verfahrens zur Änderung von und zum Verzicht auf bestimmte Anleihebedingungen bekannt

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
BOOSTER PREC FLN 22/26 99,50 € BOOSTER PREC FLN 22/26 Chart +0,20%
Zugehörige Wertpapiere:

EQS-News: Booster Precision Components Holding GmbH / Schlagwort(e): Anleihe Die Booster Precision Components Holding GmbH gibt den erfolgreichen Abschluss ihres schriftlichen Verfahrens zur Änderung von und zum Verzicht auf bestimmte Anleihebedingungen bekannt 05.12.2025 / 17:46 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Booster Precision Components Holding GmbH gibt den erfolgreichen Abschluss ihres schriftlichen Verfahrens zur Änderung von und zum Verzicht auf bestimmte Anleihebedingungen bekannt 

Schwanewede, 5. Dezember 2025 – Die Booster Precision Components Holding GmbH („Gesellschaft”) gibt heute den erfolgreichen Abschluss des schriftlichen Verfahrens („schriftliches Verfahren”) bekannt, das am 20. November 2025 in Bezug auf die ausstehende vorrangig besicherte kündbare Anleihe der Gesellschaft mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 60.000.000 und Fälligkeit in 2026 (ISIN NO0012713520) („Anleihe“) eingeleitet wurde, und zwar in Bezug auf den Verzicht auf und die Änderung bestimmter Anleihebedingungen, wie in der Bekanntmachung des schriftlichen Verfahrens vom 20. November 2025 („Vorschlag“) angegeben.

An dem schriftlichen Verfahren nahm eine für die Beschlussfähigkeit ausreichende Anzahl von Anleihegläubigern teil und die erforderliche Mehrheit der Anleihegläubiger stimmte für die Annahme des Vorschlags.

Die Gesellschaft zahlt den berechtigten Anleihegläubigern die in der Bekanntmachung des schriftlichen Verfahrens festgelegte Zustimmungsgebühr in Höhe von 0,50 Prozent des Nennbetrags je Anleihe („Zustimmungsgebühr“). Die Zustimmungsgebühr ist an alle Personen zu zahlen, die am 25. November 2025 als direkte eingetragene Eigentümer oder Bevollmächtigte in den von dem Wertpapierzentralverwahrer („CSD“) geführten Aufzeichnungen eingetragen sind, und die Zahlung der Zustimmungsgebühr erfolgt am 19. Dezember 2025 über das kontobasierte System der CSD.

Die Bedingungen für die Zahlung der Zustimmungsgebühr sind in der Bekanntmachung des schriftlichen Verfahrens, die auf der Website der Gesellschaft (https://booster-precision.com/en/investor-relations/bond.html) verfügbar ist, näher beschrieben.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

iron AG

Fabian Kirchmann | Karolin Bistrovic +49 221 914097 14 booster-precision@ir-on.com

 

 

 


05.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Booster Precision Components Holding GmbH
Industriepark Brundorf 4
28790 Schwanewede
Deutschland
Internet: https://www.booster-precision.com/
ISIN: NO0012713520
WKN: A30V3Z
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt; FNSE
EQS News ID: 2241342
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2241342  05.12.2025 CET/CEST


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend