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Heute hat sich am US-amerikanischen Aktienmarkt das Wertpapier von T-Mobile US zwischenzeitlich um 2,14 Prozent verteuert. Der Kurs des Wertpapiers legte um 4,17 US-Dollar zu. Bewertet wird die Aktie aktuell an der Börse mit 199,16 US-Dollar. Zieht man den NASDAQ 100 (NASDAQ 100) als Benchmark hinzu, dann liegt die Aktie von T-Mobile US vorn. Der NASDAQ 100 kommt mit einem Punktestand von 25.181 Punkten derzeit auf ein Minus von 2,16 Prozent gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Die T-Mobile US-Aktie ist gegenwärtig noch 77,33 US-Dollar – das sind 38,83 Prozent – von seinem Allzeithoch entfernt.
T-Mobile US, Inc. bietet zusammen mit ihren Tochtergesellschaften drahtlose Kommunikationsdienste in den Vereinigten Staaten, Puerto Rico und den US-Jungferninseln an. Das Unternehmen bietet Sprach-, Messaging- und Datendienste für Postpaid-, Prepaid- und Großhandelskunden sowie andere Dienste an. Im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftete T-Mobile US unter dem Strich einen Gewinn von 11,34 Mrd. $. Der Umsatz belief sich auf 81,40 Mrd. $.
ARIVA.DE bietet Kursinformationen von allen relevanten Börsen rund um den Globus. Die folgende Tabelle zeigt, für welche Wertpapiere sich Nutzerinnen und Nutzer zuletzt auch interessiert haben.
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
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10
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20
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| Fallender Kurs |
Put
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5
|
10
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20
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Der Anteilsschein von T-Mobile US wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
Die US-Bank JPMorgan hat die Einstufung für T-Mobile US mit einem Kursziel von 300 US-Dollar auf "Overweight" belassen. Sebastiano Petti veröffentlichte am Dienstag seinen Ausblick auf den Kapitalmarkttag Mitte Februar und die Ergebnisse seines Stimmungsbarometers. Die Anleger dürften sich auf den Vertragskundenzuwachs fokussieren, angesichts der stärkeren Ambitionen von Verizon. Zudem gehe es um die operativen Ergebnis- und Cashflow-Signale für die kommenden Jahre.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.
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