Damit werde ein weiterer entscheidender Schritt im Rahmen der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft abgeschlossen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werde der Entscheid nach Ablauf von zehn Tagen ab Zustellung rechtskräftig, wenn nicht innerhalb dieser Frist eine vollständige Ausfertigung mit Begründung verlangt werde. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids.
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