- Videoüberwachung wird für große Schlachthöfe Pflicht.
- Über 90 Prozent aller Schlachtungen sind betroffen.
- Gesetzesvorgaben gelten ab 150.000 Geflügel jährlich.
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Mt dem Gesetz sollen größere Schlachteinrichtungen verpflichtet werden, "tierschutzsensible Vorgänge" zu dokumentieren und die Aufzeichnungen den Behörden bereitzustellen. Im Blick stehen soll unter anderem die Betäubung. Gelten soll dies für Betriebe, die jährlich 150.000 Geflügel-Tiere oder 1.000 "Großvieheinheiten" schlachten, also 1.000 Rinder oder 5.000 Mastschweine.
Darüber hinaus soll es den Ländern ermöglicht werden, die Videoüberwachung auch für kleinere Betriebe anzuordnen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen Tierschutzvorschriften bestehen. Die Kameras sollen sichtbar installiert werden, so dass die Beschäftigten ihr Verhalten darauf einstellen können, wie das Ministerium erklärt. Der Entwurf kommt nun in den Bundestag./sam/DP/jha
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