BRÜSSEL (dpa-AFX) - Industriegüter und Hummer aus den USA dürfen von diesem Mittwoch an zollfrei in die EU eingeführt werden. Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Meeresprodukte aus den Vereinigten Staaten gelten dann zudem ermäßigte Zölle oder Zollkontingent-Regeln für einen besseren Marktzugang.
Für dich zusammengefasst:
Hummer und Industriegüter aus den USA sind zollfrei.
Ermäßigte Zölle gelten für bestimmte US-Landwirtschaftsprodukte.
EU-Zollzugeständnisse können bei Verstößen ausgesetzt werden.
Die entsprechenden Verordnungen seien an diesem Dienstag im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden, sagte ein Sprecher der Europäischen Kommission. Mit den Neuregelungen erfülle die EU die Vereinbarungen aus dem im vergangenen Jahr geschlossenen Zolldeal mit US-Präsident Donald Trump. Europäische Konsumenten erhielten einen besseren Zugang zu Importen aus den USA - und das zu günstigeren Preisen.
Trump-Frist wäre am 4. Juli geendet
Trump hatte zuletzt den US-Nationalfeiertag am 4. Juli als Frist für die Umsetzung der Handelsvereinbarung ins Spiel gebracht. Sollte die EU nicht bis dahin ihren Teil des Abkommens erfüllen, würden die Zölle "leider sofort auf ein viel höheres Niveau steigen", drohte er.
Mit dem im vergangenen Jahr von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump vereinbarten Zolldeal war es der EU gelungen, einen drohenden Handelskrieg mit den USA abzuwenden. Gleichzeitig musste die Staatengemeinschaft aber US-Zölle in Höhe von bis zu 15 Prozent auf die meisten Warenexporte in die Vereinigten Staaten akzeptieren und weitere Zugeständnisse wie die Abschaffung von EU-Zöllen auf US-Industriegüter machen.
Sicherheitsnetz soll USA zu Einhaltung von Deal bewegen
Für den Fall, dass die USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen, wurden die Regeln für die Handelserleichterungen für die USA an ein Sicherheitsnetz geknüpft. Es sieht vor, dass die EU-Zollzugeständnisse bei Verstößen der USA gegen Absprachen wieder ausgesetzt werden können.
Darüber hinaus ist unter anderem ein festes Ablaufdatum vorgesehen, der 31. Dezember 2029. Bis zum 30. Juni 2029 muss die EU-Kommission umfassend bewerten, welche Folgen die Änderungen hatten. Sie kann dann auch vorschlagen, die Zollzugeständnisse zu verlängern./aha/DP/stw
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