Das Logo von Unilever.
Quelle: - © Poulssen / iStock Editorial / Getty Images Plus / Getty Images
Google
Sven Wagner Sven Wagner
Sven Wagner Sven Wagner
Sven ist seit 2012 Redakteur bei ARIVA.DE. Sein weitreichendes Interesse an Kryptowährung und dem Finanzmarkt helfen ihm dabei, die aktuellsten Themen zu recherchieren und für die Community aufzubereiten.

 | 
aufrufe Aufrufe: 2955

Unilever spaltet Ben & Jerry’s ab - Börsengang in Amsterdam

Unilever gibt seine Eiscreme-Sparte ab und plant einen Börsengang in Amsterdam. Marken wie Ben & Jerry’s, Magnum und Langnese gehen eigenständig an die Börse – doch Anleger reagieren skeptisch.
play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern

Unilever spaltet Speiseeis-Sparte ab – Ben & Jerry’s und Magnum vor eigenständigem Börsengang

Der britische Konsumgüterkonzern Unilever trennt sich von seinem Speiseeis-Geschäft und bringt Marken wie Ben & Jerry’s, Magnum und Langnese an die Börse. Die Erstnotierung erfolgt in Amsterdam, mit zusätzlichen Listings in London und New York. Die Abspaltung ist Teil eines größeren Restrukturierungsplans, doch die Börse reagierte mit deutlichen Kursverlusten.

Unilever setzt auf Spin-off statt Verkauf

Mit der Abspaltung entsteht laut Unilever ein eigenständiges Unternehmen, das in einer „äußerst attraktiven Kategorie“ tätig ist. Der Konzern besitzt derzeit fünf der zehn meistverkauften Speiseeismarken weltweit, darunter:

  • Ben & Jerry’s
  • Magnum 
  • Cornetto 
  • Langnese 

Trotz des starken Markenportfolios entschied sich Unilever gegen einen Komplettverkauf oder ein Joint Venture und setzt stattdessen auf eine eigenständige Börsennotierung der Sparte.

Unilever übertrifft Erwartungen – und bleibt dennoch unter Druck

Trotz der Umstrukturierung hat Unilever das Jahr 2024 besser als erwartet abgeschlossen. Im vierten Quartal stieg der organische Umsatz – also bereinigt um Wechselkurseffekte und Portfolioveränderungen – um 4 % auf 14,2 Milliarden Euro.

Für das Gesamtjahr meldete Unilever einen bereinigten operativen Gewinn von 11,2 Milliarden Euro – ein Plus von 12,6 %. Sowohl das Umsatzwachstum als auch der operative Gewinn übertrafen die durchschnittlichen Analystenerwartungen.

Für 2025 prognostiziert CEO Hein Schumacher ein organisches Umsatzwachstum zwischen 3 und 5 %. Analysten erwarten eine Entwicklung im Mittelfeld dieser Spanne. Der Jahresstart dürfte noch verhalten ausfallen, bevor Unilever durch Preiserhöhungen im weiteren Verlauf des Jahres das Wachstum beschleunigen will. Schumacher kündigte zudem ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Preisanpassungen und Absatzmengen an.

Milliarden-Rückkauf soll Investoren beruhigen

Um die Aktionäre zu besänftigen, kündigte Unilever ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von 1,5 Milliarden Euro an, das ab sofort startet.

Dennoch reagierten die Märkte skeptisch auf die Abspaltung. Die Unilever-Aktie verlor knapp 7 % an Wert, da einige Analysten einen direkten Verkauf der Sparte als wirtschaftlich sinnvoller ansahen.

London verliert gegen Amsterdam – nächster Rückschlag für den Finanzplatz

Die Entscheidung für Amsterdam als Hauptbörsenplatz ist ein weiterer Dämpfer für den Londoner Finanzmarkt. Seit dem Brexit bemüht sich Großbritannien mit Börsenreformen, neue IPOs in der Hauptstadt zu sichern. Trotz gelockerter Regeln blieb der Erfolg bislang aus.

Mit der Zweitnotierung in London und New York bleibt die neue Speiseeis-Gesellschaft dennoch für internationale Investoren zugänglich.

Fazit: Anleger bleiben vorsichtig trotz starker Zahlen

Unilever setzt mit der Abspaltung auf eine fokussiertere Ausrichtung des Konzerns. Trotz eines soliden Jahresabschlusses und übertroffener Erwartungen bleibt die Aktie unter Druck. 

 

Quellen: spiegel.de / t-online.de


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend