- SpaceX sichert sich Kaufrecht für KI-Startup Cursor.
- Der Kaufpreis beträgt 60 Milliarden Dollar.
- SpaceX wird sich eng mit Cursor zusammenschließen.
- Cash in der Krise - Diese 3 Monatszahler sichern dir stabile Einnahmen! (hier klicken)
SpaceX war kürzlich mit Musks KI-Unternehmen xAI fusioniert, das mit Anbietern wie Anthropic und OpenAI bei generativen KI-Werkzeugen für Verbraucher und Unternehmen konkurriert. Der Deal folgte auf Musks Aussage, xAI hinke bei Software-Programmierwerkzeugen hinter der Konkurrenz hinterher, und er wolle die Firma von Grund auf neu aufbauen. Im März hatte er einen Stellenabbau angeordnet und zudem verstärkt nach Ingenieuren gesucht, unter anderem auch bei Cursor.
Nach Informationen der Nachrichtenagentur Bloomberg will SpaceX Cursor nicht sofort übernehmen, weil der Börsengang des Raketenunternehmens unmittelbar bevorsteht. Wie die Nachrichtenagentur von mit der Angelegenheit vertrauten Personen erfuhr, würde ein solch großer Deal eine Aktualisierung der Unterlagen und Finanzdaten erfordern. Dadurch könnte sich der Börsengang verzögern, der auf eine Bewertung von zwei Billionen US-Dollar abzielt. SpaceX und xAI reagierten zunächst nicht auf Anfragen von Bloomberg nach einer Stellungnahme.
Der KI-Assistent von Cursor, der 2023 gestartet war, hilft Programmierern, Codes effizienter zu schreiben. Das Unternehmen zählt zu den am schnellsten wachsenden Startups. Das Programmieren mit KI erfordert jedoch enorme Rechenkapazitäten - etwas, das SpaceX mit seinen großen Rechenzentren reichlich zur Verfügung hat.
Zu den Investoren von Cursor zählen unter anderem Nvidia (Nvidia Aktie), Googles Mutterkonzern Alphabet (Alphabet C Aktie) und der Venture-Fonds von OpenAI./err/tav/nas
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.