Der Magdeburger Dom bei Nacht.
Quelle: - pixabay.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 175

Sachsen-Anhalt: AfD-Antrag zu Rundfunkverträgen fällt im Landtag durch

MAGDEBURG (dpa-AFX) - Die AfD ist im Landtag von Sachsen-Anhalt mit einem Vorstoß gescheitert, die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen. Das Parlament lehnte einen entsprechenden Antrag mit großer Mehrheit ab. Alle anderen Fraktionen votierten dagegen. Bei der namentlichen Abstimmung gab es 16 Ja-Stimmen, 66 Abgeordnete stimmten mit Nein.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:

Die AfD beklagt beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine aus ihrer Sicht fehlende Objektivität, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit. "Das passiert einfach nicht mehr", sagte Co-Fraktionschef Ulrich Siegmund. Er kritisierte unter anderem Ruhegeldregelungen für ehemalige Mitarbeiter und die Höhe des Rundfunkbeitrags. Seine Fraktion will einen deutlich schlankeren "Grundfunk" mit weniger Sendern.

Die anderen Fraktionen übten scharfe Kritik am AfD-Vorstoß. "Sie wollen keinen unabhängigen Journalismus", sagte der medienpolitische Sprecher der SPD, Holger Hövelmann. "Sie wollen Medien, die das verbreiten, was Ihnen politisch opportun ist", betonte er. "Sie verachten diese plurale Gesellschaft."

Der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Stefan Gebhardt, warnte vor den Folgen solcher Kündigungen. Der AfD-Antrag sei mehr als eine Provokation, er offenbare "ein klares Konzept für einen Einstieg in die Zerstörung wesentlicher Elemente unseres föderalen Systems und unserer demokratischen Grundordnung", sagte Gebhardt. "Eine einseitige Kündigung der Staatsverträge eines Landes würde die Rechtsgrundlage für den MDR in Sachsen-Anhalt quasi wegfegen."/cki/DP/stw


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend