- Ein Kaufmann wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
- Er lieferte elektronische Bauteile im Wert von 850.000 Euro.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Mitangeklagte werden milder bestraft
Die Mitangeklagten wurden zu kürzeren Haftstrafen, zum Teil auf Bewährung, verurteilt. Ein 44-jähriger russischer Staatsbürger wurde zu einer Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren verurteilt, einen ebenfalls 46-jährigen deutschen Mitangeklagten erwartet eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Eine 38-jährige Deutsche und ein 55-jähriger Deutsch-Russe wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Russland-Sanktionen seit 2014
Die Anklage gegen den Hauptbeschuldigten lautet auf gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz in mehr als 20 Fällen. Nach dem Außenwirtschaftsgesetz müssen im Handel die Sanktionen der EU beachtet werden. Bei Verstößen werden bis zu zehn Jahre Haft angedroht.
Nach der Annexion der Krim durch Russland und dem Abschuss einer malaysischen Passagiermaschine über der Ost-Ukraine im Jahr 2014 hatte die EU erste Wirtschaftssanktionen verhängt. Seit dem Beginn des Kriegs gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 hat die EU die Sanktionen immer weiter verschärft./bsp/DP/nas
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