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Russland-Embargo verletzt - Haft für Elektronik-Lieferanten

HAMBURG (dpa-AFX) - Wegen Verstößen gegen die Russland-Sanktionen hat das Landgericht Hamburg einen Kaufmann zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 46-Jährige, ein in Usbekistan geborener Deutscher, lieferte nach Überzeugung der Strafkammer von November 2022 - also neun Monate nach Beginn des umfassenden russischen Angriffs auf die Ukraine - bis Februar 2024 insbesondere elektronische Bauteile wie Schaltungen, Steckvorrichtungen und Verstärker im Gesamtwert von über 850.000 Euro an Empfänger in Russland. Die Lieferungen der auf der EU-Sanktionsliste stehenden Waren und die Zahlungen seien meist über Hongkong abgewickelt, sagte der Vorsitzende Richter. Der Prozess hatte im April begonnen.

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Kuppeln des Moskauer Kremls.
Quelle: - ©unsplash.com:

Mitangeklagte werden milder bestraft

Die Mitangeklagten wurden zu kürzeren Haftstrafen, zum Teil auf Bewährung, verurteilt. Ein 44-jähriger russischer Staatsbürger wurde zu einer Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren verurteilt, einen ebenfalls 46-jährigen deutschen Mitangeklagten erwartet eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Eine 38-jährige Deutsche und ein 55-jähriger Deutsch-Russe wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Russland-Sanktionen seit 2014

Die Anklage gegen den Hauptbeschuldigten lautet auf gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz in mehr als 20 Fällen. Nach dem Außenwirtschaftsgesetz müssen im Handel die Sanktionen der EU beachtet werden. Bei Verstößen werden bis zu zehn Jahre Haft angedroht.

Nach der Annexion der Krim durch Russland und dem Abschuss einer malaysischen Passagiermaschine über der Ost-Ukraine im Jahr 2014 hatte die EU erste Wirtschaftssanktionen verhängt. Seit dem Beginn des Kriegs gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 hat die EU die Sanktionen immer weiter verschärft./bsp/DP/nas

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