ROUNDUP: Großrazzia gegen Schwarzarbeit in Nagelstudios
KÖLN (dpa-AFX) - Im Kampf gegen das Schleusen von Arbeitskräften nach Deutschland und die Schwarzarbeit in Nagelstudios haben am Mittwoch über 1000 Einsatzkräfte in mehreren Bundesländern Haftbefehle vollstreckt und Räume durchsucht. Bundespolizei, Zoll, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft waren einer gemeinsamen Mitteilung zufolge in 49 Wohn- und Geschäftsräumen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Niedersachsen unterwegs.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht demnach ein 56 Jahre alter Beschuldigter aus Düsseldorf. Gegen ihn besteht der Verdacht auf gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern, des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und der Steuerhinterziehung. Die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) wirft ihm vor, seit 16 Jahren zeitgleich Nagelstudios neben anderen Orten in Düsseldorf, Köln, Dortmund, Stuttgart und im Landkreis Darmstadt-Dieburg betrieben zu haben. Dabei soll er vietnamesische Staatsangehörige ohne Aufenthaltserlaubnis beschäftigt haben.
Drei Haftbefehle vollstreckt
Insgesamt vollstreckten die Ermittler drei Haftbefehle in Düsseldorf und Dortmund. Neben dem Mann aus Düsseldorf wurden zwei Leiterinnen von Nagelstudios (36 und 44 Jahre) festgenommen. Insgesamt soll ein Schaden bei den Steuereinnahmen und für die Sozialkassen von mehr als sieben Millionen Euro entstanden sein. Gegen weitere 24 Beschuldigte laufen noch Ermittlungen.
Im Einzelnen waren die Ermittler in Augsburg (1 Objekt), Bergkamen (2), Bochum (4), Dortmund (7), Duisburg (3), Düsseldorf (11), Essen (1), Esslingen am Neckar (1), Herne (2), Köln (5), dem Landkreis Darmstadt-Dieburg (4), Seelze (1), Stuttgart (6) und Unna (1) unterwegs./lic/DP/jha
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.