LONDON (dpa-AFX) - Der Rivale Apollo grätscht dem US-Finanzinvestor Castlelake bei der sicher geglaubten Übernahme des britischen Billigfliegers Easyjet dazwischen: Laut den Briten soll im Übernahmepoker nun Apollo mit einem höheren Gebot zum Zuge kommen. Die Offerte von Castlelake unterstützt Easyjet laut einer Mitteilung vom Freitag nicht mehr. Apollo will Easyjet zufolge 7,15 britische Pfund je Aktie bieten, damit liegen insgesamt 5,7 Milliarden Pfund (6,7 Mrd Euro) auf dem Tisch. Die Easyjet-Aktie stieg nach Handelsbeginn in London um 13,5 Prozent auf 668 Pence.
Für dich zusammengefasst:
Apollo bietet 7,15 Pfund je Aktie für Easyjet an.
Die Easyjet-Aktie stieg um 13,5 Prozent auf 668 Pence.
Bis zum 7. August muss Apollo ein verbindliches Angebot vorlegen.
Seit Mitte Mai hat sich der Kurs des Lufthansa- und Ryanair -Rivalen im Übernahmepoker damit fast verdoppelt. Laut Analyst Ruairi Cullinane von der kanadischen Bank RBC zufolge steigt mit einem zweiten Bieter die Aussicht auf ein Gelingen der Übernahme. Bisher hätten die Anleger bei nur einem Bieter die Möglichkeit des Scheiterns eingepreist. Einen Bieterkampf hält er nun jedoch für wenig wahrscheinlich, schließlich hatte Castelake schon zuvor mehrfach die Offerte erhöht.
Castlelake hatte zuletzt 6,90 Pfund je Papier geboten und das Easyjet-Management damit nach langem Ringen zunächst überzeugt. Die Gremien werteten das in Aussicht gestellte Apollo-Gebot aber nun als überlegen und würden es voraussichtlich auch offiziell empfehlen, hieß es von Easyjet in London. Wahlweise können Aktionäre statt einer Barzahlung Anteile an dem Apollo-Fonds erhalten, in dem Easyjet gehalten werden soll.
Nach britischem Übernahmerecht muss Apollo nun bis zu 7. August ein verbindliches Angebot vorlegen. Laut Easyjet besteht keine Garantie, dass es tatsächlich dazu kommt./men/stk
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.