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 |  14. Januar 2025, 10:34 Aufrufe: 213

ROUNDUP: DFL scheitert mit Beschwerde gegen Polizeigebühren

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete. (Az. 1 BvR 548/22).

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Die angegriffene Norm sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in der Urteilsverkündung. Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel.

Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz ist seit 2014 festgehalten, dass die Stadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann.

Den ersten Gebührenbescheid bekam die DFL im Jahr 2015 - damals zu einer Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Rund 400.000 Euro stellte der Stadtstaat Bremen der DFL für die Polizeikosten in Rechnung. Weitere Bescheide folgten.

Finanzielle Folgen für die Vereine

Die DFL hielt diese Regelung für verfassungswidrig und damit nichtig

- und zog vor Gericht. Nach Ansicht der Dachorganisation für die 1.

und 2. Bundesliga fehlte es an einer abgrenzbaren, ihr zurechenbaren Leistung der Stadt Bremen. Die sei aber verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine rechtmäßige Gebührenerhebung. Außerdem seien einzelne Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz verantwortlich

- und nicht die Organisatoren.

Mit dem umstrittenen Thema hatten sich in den vergangenen Jahren schon mehrere Gerichte befasst. Allein in der ersten Instanz hatte die Klage der DFL Erfolg - das Verwaltungsgericht Bremen erklärte die Gebührenerhebung 2017 für rechtswidrig, unter anderem weil die Berechnungsmethode zu unbestimmt sei.

Ein Jahr später wurde das Urteil aber vom Oberverwaltungsgericht Bremen aufgehoben, das die Gebührenforderung wiederum für rechtens hielt. 2019 wurde diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.

In Bremen ging es nach Angaben der Stadt um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro, die der DFL bislang in Rechnung gestellt wurden. Ob andere Bundesländer dem Beispiel der Hansestadt folgen werden, wird sich erst noch zeigen. Sollte sich das Bremer Modell nach der Entscheidung der obersten deutschen Richterinnen und Richter auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu./jml/ujo/DP/mis

Community-Beiträge zu Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA

aus Forum-Thread: 14 Gründe für ein Investment in BVB.
Avatar des Verfassers
00:15 Uhr
trefrt
es
Ist alles wie ich vor der Saison sagte...man spielt um Platz 10- 16....Hummels als Persönlichkeit nicht zu ersetzen....läuft irge detwas anders als erwartet...Steht nur ein einziger Grashalm anders als bei der Teambesprechung ist die Mannschaft wie in Schockstarre. Ein Riiiiiiesenvakuum....aber Hauptsache Egowatzke hat den nächsten mit eigener ...
Avatar des Verfassers
15.02.2025 - 23:49 Uhr
JAF 23
Nichts radikal verändert
Kann man so sehen, oder auch nicht. Bis vor kurzer Zeit hatte man einen Amateur-Trainer und hat bescheiden gespielt (mit bescheidenen Ergebnissen). Nicht wenige hatten die Hoffnung, dass man mit einem Trainerwechsel das Ruder rumreissen könnte. Dann kam endlich der Wechsel, es gab erste Ansätze (ohne Punkte) und dann ein Sieg in der ...
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