dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 194

Reporter ohne Grenzen fordert Medienzugang zum Gazastreifen

PARIS (dpa-AFX) - Reporter ohne Grenzen fordert in einem offenen Brief sofortigen, unabhängigen und uneingeschränkten Zugang für internationale Medienschaffende zum Gazastreifen. Zu einem Zeitpunkt, da es erneut Angriffe in dem Küstenstreifen gebe und die Einfuhr humanitärer Hilfe wieder anlaufe, sei es entscheidend, dass Israel die Grenzen des Gazastreifens für internationale Journalisten öffne, heißt es in dem Schreiben.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Zerstörte Gebäude im Gazastreifen
Quelle: - ©iStock:

Auch müsse Israel sicherstellen, dass lokale Reporter dort geschützt würden, hieß es weiter. Reporter ohne Grenzen veröffentlichte das Schreiben gemeinsam mit dem Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ). Ihnen zufolge unterschrieben auch mehr als 100 internationale Medien den Aufruf.

Nur vereinzelt hatten seit Beginn des Gaza-Kriegs internationale Journalisten in Begleitung der israelischen Armee in den Gazastreifen reisen können. Auslöser des Kriegs war der Überfall der Hamas und anderer islamistischer Terroristen auf Israel am 7. Oktober 2023, bei dem rund 1.200 Menschen getötet und mehr als 250 als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt wurden.

Nach Angaben des CPJ wurden seit Kriegsbeginn mindestens 181 Journalisten im Gazastreifen und im Libanon getötet. Israel hat palästinensischen Berichterstattern im Gazastreifen mehrfach vorgeworfen, für die Hamas tätig zu sein. Mehrere Medien in dem abgeriegelten Küstenstreifen stehen der Islamistenorganisation nahe. Manche Kritiker sehen in den Vorwürfen gegen örtliche Reporter aber auch eine Taktik Israels, um kritische Berichterstattung aus dem Kriegsgebiet zu unterdrücken./rbo/DP/men


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend