- Putin mischt sich nicht in den Streit um Grönland ein.
- Russland hat Erfahrung mit dem Verkauf von Arktisgebieten.
- Putin ist bereit, eine Gebühr für den Friedensrat zu zahlen.
- KI-Boom schwächelt - 5 defensive Top-Picks für 2026! (hier klicken)
Putin verwies zugleich darauf, dass Russland Erfahrung mit dem Verkauf von Arktisgebieten an die USA habe. 1863 hatte das Russische Imperium die Halbinsel Alaska für 7,2 Millionen Dollar (Dollarkurs) verkauft. "Bei den heutigen Preisen unter Berücksichtigung der Inflation für die ganzen Jahrzehnte entspricht diese Summe etwa 158 Millionen Dollar", sagte Putin.
Moskau kommt der Streit zwischen Amerikanern und Europäern um Grönland gelegen, da die westliche Unterstützung für die von Russland angegriffene Ukraine so weiter geschwächt wird. Außerdem sieht Moskau in der von Trump gewählten Begründung, die Insel aus Sicherheitsgründen zu brauchen, eine Rechtfertigung für die eigenen Annexionen - insbesondere die bereits 2014 eingegliederte Halbinsel Krim.
Putin ist bereit zu zahlen - mit Geld, das im Westen festliegt
Putin äußerte sich auch noch zu einem weiteren aktuellen internationalen Thema; dem von Trump ins Leben gerufenen sogenannten Friedensrat. Russland sei bereit, die von Trump aufgerufene eine Milliarde Dollar Beitrittsgebühr für das Organ zu zahlen - allerdings nur aus den ohnehin in den USA eingefrorenen Mitteln.
"Die übrig bleibenden Mittel der in den USA eingefrorenen Vermögenswerte könnten übrigens nach einem Friedensschluss zwischen Russland und der Ukraine auch zur Wiederherstellung der Territorien genutzt werden, die von den Kampfhandlungen in Mitleidenschaft gezogen wurden", bot der Kremlchef dabei an. Er bestätigte einmal mehr ein geplantes Treffen mit Trumps Unterhändler Steve Witkoff./bal/DP/he
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.