"Dass der Bundesfinanzhof das baden-württembergische Grundsteuergesetz nicht gekippt hat, ist keine Überraschung. (.) Das Argument, bei der Steuerberechnung werde zu stark pauschalisiert und zu wenig auf jedes einzelne Grundstück geschaut, zog in beiden Fällen nicht. (.) Den entscheidenden Unterschied, dass Baden-Württemberg als einziges Bundesland die Bebauung außen vor lässt, hat der Bundesfinanzhof zu wenig berücksichtigt. Nicht nur widerspricht es dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden, wenn es für die Steuerhöhe keine Rolle spielt, ob eine Luxusvilla, ein Hochhaus oder ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück steht. Sondern wird die Grundsteuer als eine Art Gegenleistung für Kosten gesehen, die der Kommune durch das Grundstück entstehen. Je größer das Haus, desto mehr Nutznießer der kommunalen Infrastruktur - das sollte sich in der Steuer niederschlagen. Sonst werden ausgerechnet im Land der Häuslebauer eben jene über Gebühr belastet."/DP/jha
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