Die Bundesregierung hatte am Mittwoch Pläne zur Entlastung von Gaskunden auf den Weg gebracht. Konkret sollen Unternehmen und Verbraucher von den Kosten der Gasspeicherumlage befreit werden. Die Entlastung soll für einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch rund 30 bis 60 Euro im Jahr betragen.
Mieterbund: Entlastungen auch bei Fernwärme
Der Mieterbund begrüße die geplanten Entlastungen der Bundesregierung für Gaskunden - aber Sorge bereiteten vor allem die Preisentwicklungen bei der Fernwärme, sagte Weber-Moritz. "Die Bundesregierung muss jetzt handeln und Fernwärmekunden spürbar entlasten, denn in fast 80 Prozent aller mit Fernwärme versorgten Haushalte wohnen Mieterinnen und Mieter." Bei der anstehenden Überarbeitung der rechtlichen Vorgaben für die Wärmelieferung müsse der Mieterschutz viel stärker berücksichtigt werden als bisher.
In einem Papier heißt es, es bestehe kein angemessener Schutz für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Wärmelieferkosten. Der Markt für Wärmelieferungen sei nahezu monopolistisch strukturiert - es gebe kaum Wettbewerb, der für eine Regulierung der Preise sorgen könnte, und keine systematische Kontrolle der Preise oder der Preisgestaltung.
Anteil von Fernwärme soll steigen
Der Anteil der Fernwärme - vor allem in Städten - soll in den kommenden Jahren steigen, ebenso der Anteil erneuerbarer Energien bei der Fernwärme. Hintergrund sind Bestrebungen für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor.
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es, Verordnungen zur Fernwärme sollten überarbeitet werden, dabei sollten die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen berücksichtigt werden: "Wir sichern faire und transparente Preise und stärken dafür die Preisaufsicht."/hoe/DP/jha
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.