Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA ein Bußgeld in Höhe von 750.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld ist ein Verstoß gegen die europäische Eigenmittelverordnung (CRR). Das Unternehmen hatte am 31. März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 eine Ausschüttung auf Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals vorgenommen, obwohl der ausschüttungsfähige Posten im Geschäftsjahr 2022 negativ war.
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