Scharfe Kritik äußerte auch die Fraktionschefin der Grünen, Katharina Dröge. "Ich finde es absolut elitär, zu behaupten, dass eine Zahnbehandlung ein Luxus sei, der privat bezahlt werden sollte", sagte Dröge der "Augsburger Allgemeinen".
Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, verteidigte den Vorschlag erneut. "Ausdruck einer verantwortungsvollen Politik gegenüber Arbeitnehmern ist es, dafür zu sorgen, dass Sozialabgaben nicht immer weiter ansteigen und so immer weniger Netto vom Brutto bleibt", sagte er der "Augsburger Allgemeinen". Der Wirtschaftsrat verstehe sich nicht als Parteiorganisation der CDU, sondern "als ordnungspolitisches Gewissen und Stimme der Sozialen Marktwirtschaft". Tatsächlich ist der CDU-Wirtschaftsrat keine Parteigliederung, sondern ein nicht zur Partei zählender Verein vor allem aus Unternehmern.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gab sich zurückhaltend. Der Vorschlag reihe sich in eine lange Liste mit Vorschlägen ein, wie sich die unterschiedlichen Akteure eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung vorstellten, sagte eine Sprecherin der "Rheinischen Post". "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir das nicht weiter kommentieren."
Der CDU-Wirtschaftsrat hatte umfassende Einschnitte bei Sozial- und Versicherungsleistungen gefordert. Für den größten Wirbel sorgt seit dem Wochenende die Forderung, Zahnarztbesuche nicht mehr über das Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen. Dann müssten die Versicherten sich privat absichern und bezahlen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte: "Das schließe ich aus, denn es wäre eine Abkehr des Kerngedankens unseres Solidarsystems und widerspricht dem Ziel, Prävention zu stärken./bw/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.