- Union und SPD beraten im Kanzleramt über Reformen.
- Ein Tankrabatt von 17 Cent wurde beschlossen.
- Die Entlastungsprämie steht nach einer Ablehnung auf der Kippe.
- Cash in der Krise - Diese 3 Monatszahler sichern dir stabile Einnahmen! (hier klicken)
Es ist die erste Sitzung des zentralen Steuerungsgremiums der Koalition seit dem berüchtigten Treffen vor einem Monat in der Berliner Villa Borsig, das als Kristallisationspunkt der aktuellen Krise des Regierungsbündnisses gilt. Nach zwei Tagen teils lautstarkem Ringen blieben damals die Ergebnisse gemessen an den Erwartungen der Öffentlichkeit mau.
Vor allem wurden zwei Maßnahmen beschlossen, um die im Zuge des Iran-Kriegs drastisch gestiegenen Energiepreise abzufedern: Ein Tankrabatt von 17 Cent und die Möglichkeit für Arbeitgeber, bis zu 1.000 Euro steuerfrei als Entlastungsprämie an Mitarbeiter auszuzahlen.
Entlastungsprämie vor dem Aus?
Die zweite Maßnahme steht auf der Kippe, seit der Bundesrat sie am vergangenen Freitag überraschend abgelehnt hat. Die Bundesregierung muss sich nun entscheiden, ob sie den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen will, um nach einem Kompromiss zu suchen. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie die Prämie fallen lässt und im Zuge der Beratungen über die Einkommensteuerreform nach einem Ersatz sucht. Ob dazu heute oder morgen eine Entscheidung kommuniziert wird, ist aber offen.
Daneben geht es darum, wie Lücken im Haushalt geschlossen werden können und wie es bei den großen Reformvorhaben weitergeht. Bis zur Sommerpause in zwei Monaten sollen die wichtigsten Entscheidungen getroffen werden./mfi/bw/ctt/DP/he
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.