dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 562

Kein Landstrom - Frist für Rügener LNG-Terminal verlängert

MUKRAN (dpa-AFX) - Das Rügener LNG-Terminal darf trotz weiter fehlender Änderungsgenehmigung länger ohne die ursprünglich geplante Landstromanlage laufen. Eine entsprechende Frist sei Mitte Juni bis Ende des Jahres verlängert worden, teilte das Schweriner Umweltministerium mit. Das Änderungsgenehmigungsverfahren laufe weiter. Die Ende 2024 erlassenen Auflagen gelten demnach weiter. Dazu gehören etwa Schallschutzmaßnahmen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild)
Quelle: - ©unsplash.com:

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte vor wenigen Tagen wegen des Ablaufs der ursprünglichen Übergangsfrist einen Betriebsstopp oder die Vorlage von Messdaten zu Abgas- und Schallemissionen gefordert.

Aus Schwerin hieß es: "Eine Veröffentlichung der Messdaten ist aktuell nicht möglich." Es handle sich um betriebs- und geschäftsbezogene Informationen des Betreibers, der Deutschen Regas. Über die Offenlegung werde - gesetzlich geregelt - nach Abschluss der rechtlichen Prüfung entschieden.

Den Angaben zufolge plant die Deutsche Regas nicht mehr wie im ursprünglichen Antrag vorgesehen eine Landstromanbindung mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Stattdessen erzeugen Generatoren den Strom, was Emissionen verursacht. Laut Ministerium soll das Terminal mit Katalysatoren und Schallschutzeinrichtungen nachgerüstet werden./chh/DP/zb


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend