Kabinett will Strompreis-Paket auf den Weg bringen
BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeskabinett will am Mittwoch Entlastungen bei den Strompreisen auf den Weg bringen. Geschehen soll dies über einen Zuschuss des Bundes in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zur Finanzierung der Übertragungsnetzkosten. Damit soll die Kostenbelastung der Stromkunden aus den Netzentgelten gedämpft werden. Das Kabinett will außerdem beschließen, dass bei der Stromsteuer eine Entlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft verstetigt wird.
Eine Senkung der Stromsteuer für alle soll es vorerst nicht geben - obwohl dies im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigt wurde. An der Entscheidung der Bundesregierung, die Stromsteuer nicht für alle zu senken, gab es breite Kritik.
Weitere Themen im Kabinett
Das Kabinett will zudem Änderungen des Lieferkettengesetzes auf den Weg bringen. Um Unternehmen zu entlasten, sollen Berichtspflichten nach dem deutschen Lieferkettengesetz abgeschafft werden. Parallel zum deutschen Lieferkettengesetz gibt es eine EU-Lieferkettenrichtlinie, die von den EU-Staaten laut Gesetzentwurf bis Juli 2027 umgesetzt werden muss. Damit soll die deutsche Regelung dann ersetzt werden.
Europäische Asylreform
Zudem will das Kabinett nach Angaben aus Regierungskreisen über die Umsetzung der von den EU-Staaten beschlossenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beraten. Sie gibt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung eine Frist bis Juni 2026 - bis dahin gelten europaweit die bisherigen Regeln. Die Reform sieht unter anderem eine Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden vor. Asylbewerber mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent sollen ihr Verfahren an der EU-Außengrenze durchlaufen.
Beschlossen werden soll zudem unter anderem ein Gesetzentwurf für gesetzliche Erleichterungen zu Betriebsrenten./hoe/DP/jha
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.