Jerusalem, Israel
Quelle: - ©iStock:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 172

Israel: Rafah-Übergang wird am Sonntag begrenzt öffnen

GAZA/TEL AVIV (dpa-AFX) - Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird israelischen Angaben zufolge diesen Sonntag wieder begrenzt für den Personenverkehr geöffnet. Dies teilten die zuständige israelische Cogat-Behörde sowie die Armee mit.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Die USA hatten auf die Öffnung gedrängt. Sie ist Teil des von Washington vorangetriebenen Gaza-Friedensplans.

Die Ein- und Ausreise aus dem Gazastreifen über den Grenzübergang Rafah wird in Abstimmung mit Ägypten gestattet, hieß es - nach vorheriger Sicherheitsüberprüfung durch Israel und unter Aufsicht der Mission der Europäischen Union (Eubam Rafah). Es laufe ähnlich dem im Januar 2025 eingeführten Mechanismus ab.

Die Rückkehr in das während des Kriegs gegen die islamistische Hamas großflächig zerstörten Küstengebiets ist den Angaben zufolge nur für Palästinenser möglich, die den Gazastreifen während der Kämpfe verlassen haben. Laut Cogat sind dies insgesamt 42.000 Palästinenser.

Wie viele Menschen künftig jeden Tag in das Gebiet kommen beziehungsweise es verlassen können, wurde zunächst nicht mitgeteilt.

Wichtiger Grenzübergang war fast ein Jahr lang geschlossen

Der seit fast einem Jahr geschlossene Rafah-Grenzübergang gilt als wichtigstes Tor des Gazastreifens zur Welt. Er ist der einzige Grenzübergang des Gazastreifens, der nicht nach Israel führt. Israels Militär kontrolliert die Gaza-Seite des Übergangs. Hilfslieferungen kommen zunächst weiterhin über andere Grenzübergänge in das Gebiet./cir/DP/jha

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend