Demnach müssen Schiffe umfangreiche Informationen zu Herkunft und Eigentümern einreichen. Erst nach einer Prüfung durch iranische Stellen wird entschieden, ob eine Durchfahrt genehmigt wird.
Schiffe aus als “befreundet“ eingestuften Ländern erhalten bessere Konditionen, während andere mit Einschränkungen rechnen müssen. Teilweise werden sogar Flaggenwechsel verlangt, um eine sichere Passage zu ermöglichen.
Auffällig ist vor allem, welche Rolle Kryptowährungen in diesem System spielen. Da der Iran aufgrund internationaler Sanktionen weitgehend vom US-Dollar und westlichen Finanzsystem ausgeschlossen ist, setzt das Land zunehmend auf alternative Zahlungswege. Neben dem chinesischen Yuan werden deshalb auch Stablecoins akzeptiert. Sie ermöglichen grenzüberschreitende Zahlungen, ohne über das kontrollierte Bankensystem laufen zu müssen.
Für Öltanker beginnen die Gebühren laut Bloomberg bei rund einem US-Dollar pro Barrel, zahlbar entweder in Yuan oder in Stablecoins. Nach Zahlung der Gebühr erhalten Schiffe spezielle Zugangscodes und werden von iranischen Einheiten durch die Meerenge eskortiert. Brancheninsider sprechen bereits von einer Art “Mautsystem“.

Insgesamt zeigt die Entwicklung, wie stark sich geopolitische Konflikte inzwischen mit digitalen Finanzsystemen überschneiden. Kryptowährungen werden dabei nicht mehr nur als spekulative Anlage betrachtet, sondern zunehmend als funktionales Instrument in globalen Handels- und Machtstrukturen eingesetzt.
Staaten wie der Iran nutzen Stablecoins gezielt, um wirtschaftlichen Druck zu umgehen und neue Handlungsspielräume im globalen Handel zu schaffen.

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.