Konkret befasste sich das Gericht mit einem Container mit sogenannten Kegelrollenlagern im Hafen von Antwerpen. Bestimmt war die Lieferung den NGO-Angaben nach für ein israelisches Rüstungsunternehmen, das solche Kegelrollenlager für die Herstellung von Panzern und gepanzerten Fahrzeugen nutzt, die die israelische Armee im Gazastreifen einsetzt. Die Richter entschieden, dass der Container den Hafen "unter keinen Umständen" verlassen darf.
Angaben der Nichtregierungsorganisationen zufolge verkehrten jeden Monat mehrere Schiffe zwischen Antwerpen und Israel, wie Belga weiter berichtete. Weiter hieß es, die flämische Regierung sei auf ihre Verantwortung hingewiesen worden, innerhalb ihrer Zuständigkeit die einschlägigen Gesetze und Abkommen zur internationalen Waffenhandelskontrolle aktiv umzusetzen und durchzusetzen./rdz/DP/jha
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