Genossenschaftsbanken: BaFin veröffentlicht neue Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt, inwiefern neu begebene Geschäftsanteile an Genossenschaftsbanken als Instrumente des harten Kernkapitals eingestuft werden können. In der vom 1. Januar 2026 an geltenden Fassung setzt die Aufsicht zudem fest, unter welchen Voraussetzungen die Rückzahlung von Geschäftsguthaben aufgrund gekündigter Genossenschaftsanteile vorab genehmigt ist.
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